Freispruch

    Freispruch in der Tuba-Krise! Musiker: «Bin erleichtert»

    Thomas Renggli
    Thomas Renggli

    Uster,

    Das Bezirksgericht Uster entlastet Tubaspieler Bruno Puricelli – er habe nur eine geringfügige Störung verursacht. Doch der Streit ist noch nicht vorbei.

    Bruno Puricelli
    Siegt vor Gericht: Der Zürcher Tubaspieler Bruno Puricelli. - Thomas Renggli

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Bezirksgericht Uster hat Tubaspieler Bruno Puricelli freigesprochen.
    • Das Gericht bewertete seine zwölf Auftritte im Freien als geringfügige Störung.
    • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Streit um das Musizierverbot geht weiter.

    Der berühmteste Tubaspieler des Landes frohlockt. Bruno Puricelli hat vor dem Bezirksgericht Uster einen juristischen Etappensieg errungen.

    Der Ur-Maurmer, der mit seinem Tubaspiel die Nachbarschaft auf dem falschen Ohr erwischt hatte, wurde am Dienstag freigesprochen.

    Der Fall beschäftigte die halbe Schweiz

    Zwölfmal hatte Puricelli innerhalb von acht Monaten im Freien musiziert. Fünfmal rückte die Polizei aus. Der Fall beschäftigte die Behörden, die Medien – und inzwischen die halbe Schweiz.

    Was als lokaler Nachbarschaftsstreit begann, wurde durch Nau.ch, «Tele Züri», Stefan Büssers «Late Night Switzerland», die «Maurmer Zeitung», den «Klein Report» und schliesslich die Nachrichtenagentur Keystone-SDA zum nationalen Thema.

    Am Dienstag verfolgte rund ein halbes Dutzend Medienschaffende den Prozess.

    Bruno Puricelli
    Star für eine Nacht: Bruno Puricelli, langjähriger Präsident der Musikgesellschaft Maur, schafft es ins nationale Scheinwerferlicht. - Screenshot/Late Night Switzerland

    Das Gericht fand deutliche Worte: Die zwölf Auftritte seien als geringfügige Störung zu bewerten. «Das ist nicht unzumutbar», hielt die Richterin fest.

    Zudem fehlten ausreichende Belege für Dauer und Intensität der Lärmbelästigung. Ihr Fazit: «Viele sind mit diesem eigentlich vermeidbaren Konflikt beschäftigt.»

    Die Gemeinde Maur steht nun unter Druck

    Der Freispruch ist eine Ohrfeige für jene, die aus dem Tubaspiel einen juristischen Grosskonflikt gemacht haben.

    Vor allem die Gemeinde Maur steht nun argumentativ unter Druck. Sie hat Puricelli das Musizieren auf öffentlichem Grund untersagt. Gegen diese Verfügung wehrt sich der Tubist vor dem Bezirksrat.

    Sollte man auf öffentlichen Plätzen musizieren dürfen?

    Wie lässt sich ein solches Verbot angesichts des Freispruchs noch überzeugend begründen? Zwar ist das Urteil nicht rechtskräftig und betrifft nicht unmittelbar die kommunale Verfügung.

    Doch die Gemeinde muss erklären, weshalb ein Musiker, dessen Auftritte das Gericht nicht als unzumutbar einstufte, auf öffentlichem Grund nicht mehr musizieren soll.

    Tuba-Krise: Die halbe Schweiz lacht über die Zürcher Provinzposse.
    Tuba-Krise: Die halbe Schweiz lacht über die Zürcher Provinzposse. - Screenshot/Late Night Switzerland

    Der Streit ist damit noch nicht beendet. Auch der Auftritt vom 1. August 2026, als Puricelli vor dem Schützenhaus den Schweizer Psalm spielte, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Trotzdem dürfte der Entscheid die weiteren juristischen Schritte beeinflussen.

    Puricelli zeigt sich erleichtert

    Puricelli selbst dürfte das vorerst egal sein. «Ich bin erleichtert», sagte er nach dem Freispruch.

    Und einem Kollegen aus der lokalen Brass Band gab er einen Satz mit, der zum Schlussakkord dieser Geschichte taugt: «Jetzt können wir dann wieder über etwas anderes sprechen.»

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    Kommentare

    Luxy-1

    Ja wenn der Gemeindepräsident Charakter hat, greifft er in die private Brieftasche und bezahlt die Kosten, Die er willkürlich verursacht hat.

    User #6182 (nicht angemeldet)

    Wir müssen uns in Brugg AG auch ständig irgendwelche Strassenmusiker anhören beim Neumarktplatz.... dann darf dieser nette Herr Bruno auch seine Tuba spielen !!

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