Opfer-Angehörige: Keine Berufung gegen Freispruch im Bondo-Prozess
Die Angehörigen der Opfer des Bergsturzes am Piz Cengalo wollen nach dem Freispruch für die fünf Beschuldigten im Bondo-Prozess keine Berufung einlegen. Der Anwalt der Opfer-Angehörigen fordert allerdings eine schriftliche Urteilsbegründung für den Freispruch zweier Mitarbeiter des Amtes für Wald und Naturgefahren, wie er am Freitag mitteilte.

Auch die Bündner Staatsanwaltschaft verzichtet auf einen Weiterzug, wie die «Engadiner Post» am Freitagabend meldete. Sie erachte die mündlich eröffneten Urteilsbegründungen als nachvollziehbar. Somit wäre das Urteil rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Graubünden war für eine Bestätigung gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA nicht erreichbar.
Beim Bergsturz am Piz Cengalo im August 2017 waren acht Menschen ums Leben gekommen. Die Staatsanwaltschaft erhob gegen fünf Personen Anklage wegen fahrlässiger Tötung: gegen zwei Mitarbeitende des Amtes für Wald und Naturgefahren, einen externen Geologen, die damalige Gemeindepräsidentin, die heutige FDP-Nationalrätin Anna Giacometti, sowie den kommunalen Naturgefahrenberater.










