Michèle Binswanger zieht das Urteil wegen Verleumdung weiter. Auf Twitter kündigt sie die Berufung gegen das «Skandalurteil» an.
Die Journalistin Michèle Binswanger musste sich am Mittwoch vor dem Strafgericht Basel verantworten. (Archivbild)
Die Journalistin Michèle Binswanger musste sich am Mittwoch vor dem Strafgericht Basel verantworten. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS
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Das Wichtigste in Kürze

  • Michèle Binswanger geht gegen ihren Schuldspruch in Berufung.
  • Die Journalistin wurde wegen Verleumdung zu einer Geldstrafe verurteilt.
  • Sie schreibt auf Twitter von einem «Skandalurteil».

Die Journalistin Michèle Binswanger wird gegen ihr Urteil des Basler Strafgerichts vom Mittwoch Berufung einlegen. Das hat die Journalistin am Donnerstagabend auf dem Kurznachrichtendienst Twitter angekündigt.

Den Entschluss habe sie nach zahlreichen Gesprächen mit Juristen gefasst, schrieb Binswanger weiter. In ihren Augen handle es sich um ein «Skandalurteil».

Das Basler Strafgericht hatte sie am Tag zuvor wegen Verleumdung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht kam zum Schluss, dass Binswanger mit einem Tweet die ehemalige Grüne Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verleumdet hatte. Der Verteidiger von Binswanger hatte einen Freispruch gefordert.

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