St. Gallen: Internetbetrüger bestellt Pneus und Trainer
Ein St. Galler Internetbetrüger hatte 2019 und 2020 unter anderem Pneus und Trainer erbeutet und nicht bezahlt. Der Fall landete nun vor dem Kreisgericht.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein 47-jähriger Mann wurde in St. Gallen wegen mehrerer Betrugsfälle angeklagt.
- Der Internetbetrüger hatte Autoreifen, Trainingsanzüge und eine Armbanduhr erbeutet.
- Die Strafe muss er jedoch wegen Verjährung nicht bezahlen.
In der Schweiz wurde ein 47-jähriger Mann wegen mehrerer Betrugsfälle angeklagt. Der Beschuldigte, der im Dezember 2021 festgenommen und für drei Tage in Untersuchungshaft genommen wurde, erschien jedoch nicht zu seiner Verhandlung vor dem Kreisgericht St. Gallen.
Die Vorwürfe gegen den Mann reichen von Juni 2019 bis Februar 2020. Er soll unter falschem Namen und Adresse Autoreifen im Wert von fast 1000 Franken bestellt und nie bezahlt haben. Die Pneus verkaufte er weiter, wie das «St. Galler Tagblatt» schreibt.
Betrug mit gestohlenen Smartphones
Einige Monate später soll er zwei teilweise defekte Smartphones aus einem Einfamilienhaus gestohlen haben, in das er durch eine unverschlossene Tür gelangt war. Mit einem dieser Telefone bestellte er Waren im Internet – Schuhe, Trainingsanzüge, Hosen, eine Armbanduhr und andere Artikel im Wert von etwa 1600 Franken – ohne die Absicht zu haben, dafür zu bezahlen.
Er konnte sich bei dem Online-Warenhaus anmelden, da die Daten auf dem gestohlenen Telefon gespeichert waren. Bei einer zweiten Bestellung versuchte er sogar, eine Kreditkarte zu verwenden, die ebenfalls auf dem Telefon gespeichert war.
Geldstrafe für den Angeklagten
Für seine Taten wurde der Mann wegen mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, Datenbeschädigung und geringfügigen Diebstahls angeklagt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Franken und eine Busse von 500 Franken, so das «Tagblatt».
Das Kreisgericht St. Gallen stimmte den Anträgen der Staatsanwaltschaft zu und verurteilte den Mann entsprechend. Jedoch handelt es sich bei den Delikten laut Strafgesetz lediglich um Übertretungen und nicht um ein Verbrechen oder ein Vergehen. Die entsprechenden Strafverfahren wurden deshalb eingestellt, da diese nach drei Jahren verjährten.
Der Angeklagte muss jedoch vier Fünftel der Verfahrenskosten in Höhe von 3700 Franken tragen, während der Staat den Rest übernimmt.