Der Kanton Solothurn reagiert auf die steigenden Corona-Fallzahlen. An den Volksschulen gilt ab dem 17. Januar unter anderem eine Testpflicht.
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Corona-Test an einer Schule. (Symbolbild) - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Solothurn gilt ab nächster Woche eine Testpflicht an Volksschulen.
  • Zudem wird die Maskenpflicht auf die erste und zweite Klasse ausgeweitet.

Die Omikron-Variante lässt die Corona-Fallzahlen weiter steigen – auch an Schulen. Der Kanton Solothurn ergreift deshalb nun schärfere Massnahmen, wie er in einer Mitteilung schreibt.

Unter anderem gilt ab dem 17. Januar ein Test-Obligatorium für Schüler, Lehrpersonen und Schulpersonal. Wie der Kanton erklärt, sollen Ausnahmen aus persönlichen Gründen jedoch möglich sein.

Maskenpflicht für 1. und 2. Klasse

Weiter sollen die Testintervalle bei den repetitiven Tests erhöht werden, sofern die Kapazitäten dies erlauben, so der Kanton Solothurn.

Zudem wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Sie gilt bis Ende Februar neu auch für die Erst- und Zweitklässler. Eine Maskenpflicht gilt seit Anfang Januar bereits für die Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Primarklassen.

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