Soldaten, die im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie im Einsatz stehen, können sich nun doch mehr als einen Wiederholungskurs anrechnen lassen.
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Soldaten sichern im Freiburger Spital die Zufahrt zur Notfallpforte. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Soldaten im Einsatz gegen das Coronavirus dürfen sich nun mehr als einen WK anrechnen.
  • Bei ihrem Einsatz sollen die Armeeangehörigen den vollen Lohn erhalten.
  • Der Bund werde die Differenz zwischen Erwerbsersatzordnung und Lohn übernehmen.

Bisher hatte der Bundesrat lediglich die Anrechnung der Dauer eines ordentlichen Wiederholungskurses von 19 Tagen bewilligt.

Doch «angesichts der besonderen Belastungen», habe der Bundesrat am Mittwoch beschlossen, dass der Einsatz im Assistenzdienst als Wiederholungskurs gelte.

Wenn also Armeeangehörige im Kampf gegen das Coronavirus mehr Diensttage absolvierten, so werde ihnen maximal ein Wiederholungskurs darüber hinaus angerechnet. Das schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft zum Entwurf eines Bundesbeschlusses. Diese Regelung solle aber nicht automatisch für künftige Einsätze gelten.

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Ein Armeeangehöriger im Einsatz gegen das Coronavirus im Freiburger Spital. - Keystone

Armeeangehörige sollen bei ihrem Einsatz auch den vollen Lohn erhalten. Die Differenz zwischen der Entschädigung aus der Erwerbsersatzordnung und dem regulären Lohn werde vom Bund übernommen. Diese Regelung gelte rückwirkend ab dem 6. März.

5000 Armeeangehörige wurden aufgeboten

Gemäss Bundesratsbeschluss vom 6. März könnten bis Ende Juni 8000 Soldaten zur Unterstützung der zivilen Behörden eingesetzt werden. 5000 Armeeangehörige wurden aufgeboten, davon 3800 im Sanitätsdienst, 750 im Grenzwachkorps und der Rest in Stabsdiensten des Bundes.

Nur ein Teil dieser Truppe ist aber tatsächlich im Einsatz. Zurzeit sind nach Armeeangaben noch 115 sanitäre Einsätze am Laufen. Die Einsätze erfolgen auf Gesuche der Kantone oder Behörden. Aus sämtlichen Kantonen gingen Gesuche ein.

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Angehörige der Schweizer Armee tragen Masken. - Keystone

Werden mehr als 2000 Armeeangehörige aufgeboten oder dauert der Einsatz länger als drei Wochen, muss die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am Mittwoch zuhanden des Parlaments den Entwurf eines Bundesbeschlusses und die dazugehörige Botschaft verabschiedet. Das Parlament befasst sich in der ausserordentlichen Session, die am 4. Mai beginnt, mit dem Assistenzdienst.

Höhe der Kosten noch unklar

Die Höhe der erwarteten Kosten dieses Einsatzes könne zurzeit noch nicht beziffert werden. Das teilte das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mit. Diese hingen insbesondere davon ab, wie viele Armeeangehörige im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie noch aufgeboten werden müsste. Auch wie lange ihr Einsatz am Ende dauere, sei ein Faktor.

In seiner Botschaft geht der Bundesrat davon aus, dass das bewilligte Budget des VBS die Kosten des Einsatzes aufgefangen könne. Ansonsten würde das VBS einen Nachtragskredit beantragen.

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