Blinde Zürcher fordern jetzt die Einführung des E-Voting. Der Kanton Zürich willigt ein, dennoch gibt es einige Bedenken.
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Sehbehinderte Personen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Zürich will ein E-Voting einführen.
  • Gerade Blinde und Sehbehinderte könnten dadurch selbständiger agieren.
  • Trotzdem ist die Skepsis gegenüber dem E-Voting gross.

Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) verlangt, dass die elektronische Stimmabgabe in Zürich eingeführt wird. Der Vorschlag ist bei der Regierung willkommen: Der Zürcher Regierungsrat will E-Voting flächendeckend im ganzen Kanton einführen. Die Justizdirektion bereitet eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte vor.

«Viele Blinde und Sehbehinderte sind auf Unterstützung angewiesen, wenn sie ihre politischen Rechte wahrnehmen wollen», sagt Erica Brühlmann-Jecklin, Leiterin der Zürcher Sektion des SBV, gegenüber «SRF». Mit E-Voting könnten die mehreren tausend Sehbehinderten im Kanton Zürich ihre politischen Rechte selbständiger wahrnehmen, begründet sie die Forderung des Vereins.

Kein Moratorium für Blinde und Sehbehinderte

Konrad Langhart, Kantonsrat und Präsident der SVP des Kantons Zürich, stehe dem elektronischen Abstimmen und Wählen skeptisch gegenüber. Er habe Zweifel an der Sicherheit des Verfahrens und Bedenken, dass Wahlen oder Abstimmungen manipuliert werden könnten. «Der Kanton Zürich soll mit der Einführung des E-Voting zuwarten, bis das System sicherer ist.»

In seinem Vorstoss will er schon E-Voting-Systeme für Auslandschweizer vom Moratorium ausnehmen. Weil er für die Forderung des SBV Verständnis habe, könne er sich eine solche Ausnahmebewilligung auf für Blinde und Sehbehinderte vorstellen.

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