Am Mittwoch führte die Schaffhauser Polizei gemeinsam mit dem Schweizerischen Blindenbund eine Präventionsaktion zum Thema «Weisser Stock = Vortritt» durch.
Unbegleitete Blinde haben stets Vortritt  - Kapo Schaffhausen
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Ziel der Aktion war es, alle Verkehrsteilnehmenden darauf aufmerksam zu machen, dass unbegleiteten Blinden der Vortritt stets zu gewähren ist, wenn sie durch Hochhalten des weissen Stockes anzeigen, dass sie die Fahrbahn überqueren möchten.

Rund um den Internationalen Tag des Weissen Stockes am 15. Oktober 2018 wenden sich blinde und sehbehinderte Menschen an die Öffentlichkeit, um auf ihre Anliegen und Bedürfnisse aufmerksam zu machen. Dieses Jahr dreht sich das Thema um die Sicherheit für blinde und sehbehinderte Menschen im Strassenverkehr. In Kooperation mit der Regionalgruppe Zürich des Schweizerischen Blindenbundes hat die Schaffhauser Polizei in diesem Rahmen am Mittwochmorgen (10.10.2018) eine Sensibilisierungsaktion an der Sonnenburggutstrasse durchgeführt. Ziel der Verkehrssicherheitsaktion war es, alle Verkehrsteilnehmenden auf das korrekte Verhalten gegenüber Personen, die am Strassenrand den weissen Stock hochhalten und die Strasse überqueren möchten, aufmerksam zu machen. Gemäss Verkehrsregelverordnung gilt, dass in diesem Fall unbegleiteten Blinden der Vortritt stets zu gewähren ist. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Verzeigung rechnen. Von 128 Lenkerinnen und Lenker haben 45 angehalten und 83 sind weitergefahren. Ein Lenker übersah eine sich bereits auf der Fahrbahn befindende Person mit weissem Stock und wurde zuhanden der Staatsanwaltschaft verzeigt.

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