E-Voting wird für Auslandschweizer des Kantons Waadt eingeführt

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Rund 213'000 Personen können bei den nächsten eidgenössischen Abstimmungen elektronisch ihre Stimme abgeben. Davon sind rund die Hälfte Auslandschweizer.

    Auf einem Laptop läuft eine Stimmenabgabe.
    Auf einem Laptop läuft eine Stimmenabgabe. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Im Kanton Waadt wird E-Voting für alle Auslandschweizer bis 2021 angepeilt.
    • In zehn Kantonen ist ein solches System bereits verfügbar.

    Die im Ausland ansässigen Stimmberechtigten des Kantons Waadt können ab November bei eidgenössischen Urnengängen ihre Stimme per Mausklick abgeben. Der Bundesrat hat dem Kanton heute Freitag die Bewilligung dafür erteilt.

    Diese gilt ab dem Urnengang vom 25. September für alle Volksabstimmungen bis zum 24. November 2019, wie die Bundeskanzlei (BK) mitteilte. Die Behörde will vor jedem Urnengang prüfen, ob die Bedingungen für die elektronische Stimmabgabe erfüllt sind.

    Der Kanton Waadt arbeitet gemäss der Mitteilung mit dem System des Kantons Genf, mit welchem aktuell auch die Kantone Bern, Luzern, Basel-Stadt, St.Gallen und Aargau zusammenarbeiten.

    Offen für 213'000 Stimmende

    Insgesamt werden bei der eidgenössischen Abstimmung im Spätherbst über die Selbstbestimmungsinitiative, die Hornkuhinitiative und das Referendum gegen die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten rund 213'000 Stimmberechtigte elektronisch abstimmen können.

    Darunter befinden sich 113'000 in der Schweiz wohnhafte Stimmberechtigte in den Kantonen Freiburg, Basel-Stadt, St. Gallen, Neuenburg und Genf sowie rund 100'000 Auslandschweizer der Kantone Bern, Luzern, Freiburg, Basel-Stadt, St.Gallen, Aargau, Thurgau, Waadt, Neuenburg und Genf.

    Kein Übungsabbruch

    Der Nationalrat sprach sich in der Herbstsession gegen den Stopp der Entwicklung des E-Votings aus. Initianten aus den Reihen der SVP und der Grünen warnten vergeblich vor den Risiken. Weitere Debatten über das E-Voting werden aber folgen.

    Der Bundesrat hatte im Juni beschlossen, in der zweiten Jahreshälfte eine Vernehmlassung zu eröffnen. Er will das E-Voting in der Schweiz generell ermöglichen, als dritten ordentlichen Stimmkanal. Die Kantone sollen aber nicht dazu verpflichtet werden, die elektronische Stimmabgabe anzubieten.

    Auslandschweizer wollen mehr

    Der 140-köpfige Auslandschweizerrat (ASR) lancierte kürzlich eine Petition, die eine E-Voting-Teilnahme aller Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bis 2021 fordert. Angestrebt werden 10'000 Unterschriften, die am 30. November bei der Bundeskanzlei eingereicht werden sollen.

    Anlass für die Bittschrift sind «kritische Stimmen gegen E-Voting», wie die ASO schreibt.

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