Schwyzer SP zieht wegen «Steuerprivilegien» vor Bundesgericht
Die Schwyzer SP klagt gegen die Revision des Steuergesetzes, welche Vermögende bevorzugt.

Die Schwyzer SP zieht gegen die im Mai 2025 beschlossene Revision des kantonalen Steuergesetzes vor Bundesgericht. Nach Auffassung der Partei würden damit vermögende Personen unsachgemäss privilegiert, teilte die Partei in einer Medienmitteilung am Montag mit.
Der Kantonsrat hatte im Mai 2025 entschieden, dass Kapitalbezüge aus der Pensionskasse künftig höchstens mit 1,5 Prozent besteuert werden. Zum Vergleich: Für übrige Einkommen gilt ein Maximalsteuersatz von 5 Prozent.
Die SP kritisiert, dass die neue Regelung vor allem sehr vermögende Personen begünstigt, während die Allgemeinheit die finanziellen Ausfälle tragen müsse, entweder durch höhere Steuern oder durch den Ausfall von öffentlichen Dienstleistungen.
Gerechtigkeit und Legalität infrage gestellt
Die «Privilegierung von sehr hohen Pensionskassenguthaben ist nicht nur ungerecht, sie ist auch illegal», so die SP im Communiqué. Sieben kantonale SP-Politikerinnen und -politiker erhoben am Freitag Beschwerde beim Bundesgericht.
Die SP sieht darin einen Verstoss gegen die verfassungsmässigen Grundsätze der Gleichmässigkeit sowie der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.
Sollte das Bundesgericht die Beschwerde gutheissen, müsste nicht nur der Kanton Schwyz ihre Steuerpraxis bei Pensionskassenbezügen anpassen, sondern auch andere Kantone, so die SP weiter. Laut der Partei entgehen den Kantonen durch solche Privilegien jedes Jahr Millionenbeträge.