SP Luzern unterstützt Revision des Stimmrechtsgesetzes

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Die SP des Kantons Luzern begrüsst die geplante Revision des Stimmrechtsgesetzes ausdrücklich. Als «unsozial» bewertet sie die Änderung der Kostenregelung.

Wahlurne
Eine Hand steckt einen Zettel in eine Wahlurne. (Symbolbild) - keystone

Die SP Kanton Luzern begrüsst die geplante Revision des Stimmrechtsgesetzes ausdrücklich.

Die vorgesehenen Vereinfachungen beim Wählen und Abstimmen, die Anpassungen im Zuge der Digitalisierung sowie die Harmonisierung mit übergeordnetem Recht und gelebter Praxis stellen aus demokratiepolitischer Sicht sinnvolle und zeitgemässe Weiterentwicklungen dar.

Mehrheitswahlen stärken die Transparenz

Besonders positiv bewertet die SP die Änderungen im Bereich der Mehrheitswahlen. SP-Kantonsrat Peter Fässler betont: «Die Einführung eines einzigen Wahlzettels und das System des Ankreuzens der Kandidierenden erhöhen die Übersichtlichkeit und erleichtern den Wahlprozess sowohl für die Stimmberechtigten als auch für die Verwaltung.»

Da es sich bei Mehrheitswahlen primär um Personenwahlen handelt, entspricht dieses System der Idee einer Exekutivwahl und stärkt die Transparenz.

Ein zentrales Anliegen der SP bleibt die Einbindung aller Einwohner in politische Prozesse – auch jener, die nicht stimmberechtigt sind. Die Möglichkeit, sich an Informationsversammlungen zu Vorlagen zu äussern, fördert die demokratische Teilhabe und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Unsoziale Kostenregelung

Kritisch sieht die SP hingegen die geplante Änderung zur Kostenregelung in Einsprache- und Beschwerdeverfahren. Während solche Verfahren bisher auf Kantonsebene grundsätzlich kostenlos waren, sollen sie künftig dem Verwaltungsrechtspflegegesetz unterstellt und damit kostenpflichtig werden.

«Diese Änderung erhöht die Hürden für den Rechtsschutz in einem besonders sensiblen Bereich. Dies ist aus Sicht der SP nicht akzeptabel», so SP-Kantonsrat Peter Fässler.

Die Argumentation des Regierungsrates, wonach auch das Bundesgericht Kosten erhebt, überzeugt nicht – schlechte Praxis auf Bundesebene darf nicht zum Vorbild für kantonale Regelungen werden.

Zuständigkeit bei Beschwerden grundlegend überdenken

Zudem fordert die SP, die Zuständigkeit bei Beschwerden in Stimmrechtssachen grundlegend zu überdenken.

Aus Gründen der Gewaltenteilung, Unabhängigkeit und zur Vermeidung von offensichtlichen Interessenskonflikten ist es unabdingbar, künftig das Kantonsgericht als unabhängige Beschwerdeinstanz vorzusehen – und nicht den Regierungsrat.

Fazit: Die SP unterstützt die Revision des Stimmrechtsgesetzes in weiten Teilen. Die geplanten Änderungen sind ein wichtiger Schritt in Richtung moderner und bevölkerungsnaher Demokratie. Die Kostenregelung gemäss Paragraph 167a Absatz 2 lehnt die SP jedoch entschieden ab und fordert eine Überarbeitung dieses Artikels.

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