Schweizer Firmen fordern Zölle von USA zurück
Über 120'000 Firmen fordern 35,46 Mrd. Dollar an Zöllen zurück. Auch zwei Schweizer Unternehmen haben Rückzahlungen beantragt.

Das Wichtigste in Kürze
- Die USA müssen die illegal eingeforderten Zölle zurückbezahlen.
- Kuhn Rikon und Rego-Fix fordern je mehrere Hunderttausend Franken.
- Ein Experte rechnet damit, dass staatsnahe Betriebe mit der Rückforderung noch warten.
Donald Trumps Zölle bringen den USA nicht wie versprochen Milliarden ein, sie kosten das Land. Denn nachdem der Supreme Court sie im Februar für rechtswidrig erklärt hat, können Firmen Rückzahlungen beantragen. Auch Schweizer Unternehmen tun dies, wie SRF berichtet.
126'237 Anträge auf Rückerstattungen sind laut der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde bislang eingegangen. Inklusive Zinsen werden 35,46 Milliarden Dollar gefordert. Rund 70 Prozent der Anträge wurden bereits genehmigt, darunter auch jener des Schweizer Pfannenherstellers Kuhn Rikon.
Über seine Tochterfirma in den USA wurde die Rückerstattung beantragt. Es handle sich um eine «hohe sechsstellige Summe», wie Geschäftsführer Tobias Gerfin sagt. Rund 60 bis 90 Tage werde die Auszahlung dauern.
Auch das Industrie-KMU Rego-Fix aus dem Baselbiet fordert mehrere Hunderttausend Franken zurück. CEO Pascal Forrer beschreibt die Aufarbeitung als «sehr zeitaufwendig».
Alfonso Orlando von der Exportförderung Switzerland Global Enterprise rechnet damit, dass alle Firmen ihre Ansprüche prüfen. Nicht alle aber werden die Rückerstattung fordern: «Wenn der Kunde in den USA ein staatsnaher Betrieb ist, ist man vielleicht etwas vorsichtiger mit der Rückforderung.» Denn es bestehe die Angst vor negativen Konsequenzen, weshalb sie noch abwarteten.
Zoll-Streit geht vor Gericht weiter
Tobias Gerfin von Kuhn Rikon aber sagt in Bezug auf sein Unternehmen: «Es gibt überhaupt keinen Grund, das Geld nicht zurückzufordern.»
Auch wenn der Supreme Court die im April 2025 verhängten Zölle für rechtswidrig erklärt hatte, der Zollstreit dauert an. Bis Juli gelten weltweit mit wenigen Ausnahmen Zölle von 10 Prozent, für gewisse Branchen und Länder auch höhere.
Ein Handelsgericht hatte die Abgabe von 10 Prozent zwar für illegal erklärt, das Urteil wird aber weitergezogen. Deshalb setzte ein Berufungsgericht sie wieder in Kraft. Der Streit geht also noch weiter.
















