SRF hätte Schmitz nie im «10vor10» auftreten lassen sollen
Die Ombudsstelle stützt das SRF in Bezug auf die Berichterstattung im Fall Fischer. Sie kritisiert aber, dass Schmitz zum Gesicht davon wurde.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Ombudsstelle bezeichnet die Berichterstattung von SRF im Fall Fischer als sachgerecht.
- Zum Vorwurf des Vertrauensbruchs äussert sie sich aber nicht.
- Sie kritisiert es als «verfehlt, dass Schmitz bei «10vor10» auftrat.
Der Fall Patrick Fischer mit dem gefälschten Impfzertifikat sorgte für hohe Wellen: Der Nationaltrainer wurde entlassen, der recherchierende Journalist wegen alter, wieder aufgetauchter Posts kurzzeitig von der Kamera entfernt. Auch bei der Ombudsstelle der SRG gingen 27 Beanstandungen ein. Die Ombudsstelle stützt die Berichterstattung, bemängelt aber den Auftritt von Pascal Schmitz bei «10vor10».
Wie die Ombudsstelle mitteilt, wurden Notwendigkeit, Fairness und Verhältnismässigkeit der Berichterstattung beanstandet. Der Zeitpunkt sei verfehlt gewesen, da die Tat vier Jahre zurücklag. Zudem sei Patrick Fischer und dem Sport wegen der anstehenden Eishockey-WM unnötig Schaden zugefügt worden.
Einige Beanstander sprechen gar von einer «öffentlichen medialen Hinrichtung». Dadurch würde Fischer nach der rechtskräftigen Verurteilung ein weiteres Mal bestraft.
Die Ombudsstelle weist den Vorwurf der doppelten Bestrafung zurück. Eine Berichterstattung über eine rechtskräftige Verurteilung sei zulässig, wenn öffentliches Interesse bestehe. Reputationsschäden oder berufliche Konsequenzen seien «typische Begleiterscheinungen».
Ombudsstelle: Frage zum Vertrauensbruch nicht in ihrer Zuständigkeit
Doch bestand überhaupt ein öffentliches Interesse? Es sei eine komplexe Frage, schreibt die Ombudsstelle. Die Veröffentlichung liege aber aufgrund der Programmautonomie in der Verantwortung der Redaktion. Es gebe keine rechtliche Verpflichtung, darauf zu verzichten.
Eine weitere Kritik ist, dass Schmitz das Vertrauen von Fischer missbraucht habe, da dieser ihm beim Mittagessen vom Betrug erzählte. Die Ombudsstelle schreibt in ihrem Bericht, dass diese Frage nicht in ihren Zuständigkeitsbereich falle. Sie prüfe lediglich die ausgestrahlten Sendungen.
Sie verweist auch darauf, dass Fischer selbst an die Öffentlichkeit ging – wenn auch wohl nur wegen der angekündigten Sendung. Erst danach hat SRF darüber berichtet. «Wie SRF ohne diese Veröffentlichung über die Angelegenheit berichtet hätte, ist nicht bekannt.»
Die Berichterstattung bezeichnet die Ombudsstelle als «insgesamt sachgerecht». «Weder ist die Darstellung reisserisch gewesen, noch hat eine gezielte Kampagne gegen Fischer stattgefunden.» Umfang und Intensität hätten sich «in einem angemessenen Rahmen bewegt».
00:00 / 00:00
Im Rahmen der Berichterstattung trat «Schweiz aktuell»-Moderator Schmitz auch in der Sendung «10vor10» auf. Das bezeichnet die Ombudsstelle als «verfehlt».
Denn so sei Schmitz zum Gesicht der umstrittenen Berichterstattung geworden. Die Publikationsentscheidung sei aber von der Redaktionsleitung verantwortet worden. Deshalb hätte eher jemand von der Chefredaktion auftreten sollen.
















