Kuhn Rikon: Zollurteil verbessert Lage nur bedingt

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    Nach dem Urteil des US Supreme Courts wollen viele Schweizer Unternehmen die zu viel gezahlten illegalen Zölle zurückzufordern. Auch der Tösstaler Pfannenhersteller Kuhn Rikon plant eine solche Rückforderung. Die grossen Herausforderungen US-Geschäft bleiben jedoch bestehen.

    Hauptsitz Kuhn Rikon
    Der Hauptsitz der Kuhn Rikon-Fabrik im Zürcher Tösstal. - keystone

    «Kuhn Rikon hat sich bereits vor einigen Monaten einem Verbund potenzieller Kläger angeschlossen, um zeitnah Rückforderungen zu stellen», erklärte CEO Tobias Gerfin gegenüber der Nachrichtenagentur AWP. Der genaue Wert der Rückforderungen sei schwierig zu beziffern, es gehe jedoch «um einen sechsstelligen Betrag».

    Der Hersteller von Küchenutensilien war jedoch nicht nur von den nun als illegal eingestuften IEEPA-Zöllen betroffen, sondern auch von den weiterhin geltenden 50-prozentigen Zöllen auf Stahl und Aluminium. Dazu kommen nun die weltweiten Zölle auf fast alle Importe. «Deshalb wird sich die Situation in den kommenden 150 Tagen nicht ändern.»

    150 Tage sind die Maximaldauer von Zöllen nach Section 122 des US-Handelsgesetzes von 1974, auf die sich die US-Regierung nun beruft. Auch nach Ablauf dieser Frist rechnet Gerfin nicht mit einer Besserung der Handelsbedingungen: «Anschliessend muss mit Zöllen gemäss Section 301 gerechnet werden, was zu einem Fortbestand der aktuellen Situation führen könnte.»

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