Seit Anfang 2023 dürfen Schweizer Brauereien ihre Produkte als «Pils» bezeichnen. Dennoch wollen viele den bislang geschützten Namen nicht benutzen.
In Deutschland durfte Pils immer Pils heissen: Ausschank von Krombacher Pils. (Archivbild)
In Deutschland durfte Pils immer Pils heissen: Ausschank von Krombacher Pils. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/AP/MARTIN MEISSNER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bis letztes Jahr war die Bezeichnung «Pils» tschechischen Bieren vorbehalten.
  • Nun gilt der Schutz gemäss dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum nicht mehr.
  • Dennoch bleiben viele bei der alten Bezeichnung «Spezial»-Bier.

Seit anfangs Jahr dürften untergärige Biere in der Schweiz eigentlich die Bezeichnung «Pils» tragen. Vorher war das tschechischen Bieren vorbehalten. Die hiesigen Brauer nannten Pils-ähnliche Biere «Spezial». Für einen Namenswechsel sehen sie keinen Bedarf.

Ende 2022 gab das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum bekannt, dass der seit 1927 staatsvertragliche Schutz von Pils-Bieren aus Tschechien nicht mehr gilt.

Wie der Schweizer Brauerei-Verband (SBV) am Dienstag mitteilte, dürften damit untergärige und hopfenbetonte Schweizer Biere eigentlich als «Pils» daherkommen.

Schweizer Biere haben eigenen Charakter

Recherchen im Bierbrauer-Archiv zeigten indessen, dass sich das nicht aufdrängt. Die untergärigen Schweizer Biere entwickelten während des Schutzstatus von «Pils» nämlich ihren eigenen Charakter.

Sowohl das «Spezial hell» als auch das «Spezial dunkel» wuchsen während der fast hundert Jahre des «Pils»-Verbots aus den Vorgaben des damaligen «Bierkartells» zu einem eigenen Bierstil heran. Sie unterscheiden sich deutlich von anderen Bieren wie Pils, Helles, Dunkles oder Export.

Schweizer Bier
Schweizer Bier - Keystone

Eine Wesensverwandtschaft des «Spezli» mit dem Pils besteht zwar, wie die Brauer schreiben. Beide sind untergärig und ähneln sich in Farbe sowie Alkoholgehalt. Beim Pils gibt es indessen zwei Typen: Deutsches und böhmisches (tschechisches).

Das deutsche Pils ist verglichen mit dem Schweizer «Spezli hell» bitterer, weniger vollmundig und enthält weniger Alkohol. Das böhmische Pils ist etwas süsser und hat typischerweise eine buttrige Note. Ein Sonderfall ist das Schweizer «Spezial dunkel», da es kein dunkles Pils gibt.

Ein Staatsvertrag mit der tschechischen Republik, der Tschechoslowakei sowie den Nachfolgestaaten Tschechien und Slowakei beschränkte den Begriff «Pils» seit 1927 auf tschechische Biere. Der Bundesrat hiess den absoluten Schutz des Pilsner Biers damals im Gegenzug für Zollermässigungen bei Baumwollstickereien gut.

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