Das Kriminalgericht in Genf hat einen Anti-Speziesisten wegen Sachbeschädigung bei seinen Tierschutz-Aktivitäten zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.
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Der Eingang zum Gericht in Genf. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Tierrechtler wurde vom Kriminalgericht Genf zu einem Jahr Haft verurteilt.
  • Ihm werden diverse Sachbeschädigungen bei Tierschutz-Aktivitäten vorgeworfen.

Das Kriminalgericht in Genf hat am Freitag einen Anti-Speziesisten zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Es befand ihn diverser Sachbeschädigungen bei seinen Aktivitäten zugunsten des Tierschutzes für schuldig. Eine mitangeklagte Tierrechtsaktivistin kam mit einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten davon.

Bereits 11 Monate U-Haft

Die Anti-Speziesisten treten für die Gleichwertigkeit von Mensch und Tier ein. Der zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilte 28-Jährige sass bereits elf Monate im Gefängnis Champ-Dollon in Untersuchungshaft.

Er machte sich neben Sachbeschädigungen auch des Hausfriedensbruchs und des Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig.

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Der Verurteilte verwüstete unter anderem einen Schlachthof in Perly GE. (Symbolbild) - Nau

Zu den Taten gehören die Verwüstung eines Schlachthofs in Perly GE, ein Angriff auf das Veterinäramt in Freiburg und die Besetzung des Bell-Schlachthofs in Oensingen SO. Aus Mangel an Beweisen wurde er vom Vorwurf der Sachbeschädigung an mehreren Metzgerei-Schaufenstern freigesprochen.

Die Mitangeklagte, die mit einer bedingten Freiheitsstrafe davonkam, wurde wegen der selben Straftaten verurteilt. Freigesprochen wurde sie im Fall der eingeschlagenen Metzgerei-Schaufenster. Auch die Beteiligung an der Verwüstung im Schlachthof von Perly konnte ihr nicht nachgewiesen werden.

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