Eine Tierrechtsorganisation hat schockierende Videos im Umgang mit Zuchtschweinen veröffentlicht. Der Bauer weist die Vorwürfe auf Misshandlung zurück.
Tier im Fokus deckt die Misstände auf.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Tierrechtsorganisation Tier im Fokus hat Recherchematerial veröffentlicht.
  • Zu sehen ist der unwürdige Umgang mit Zuchtschweinen auf einem Schweizer Bauernhof.
  • Strafanzeige wird zwar eingereicht, der Bauernhof ist allerdings kein Einzelfall.

Das ohrenbetäubende Geschrei der Schweine verursacht Gänsehaut. Das veröffentlichte Video der Tierrechtsorganisation Tier im Fokus ist nichts für schwache Nerven. Gemäss der Organisation zeigt sie die traurige Realität in der Schweiz.

Die Aufnahmen zeigen Zuchtschweine beim Verlad. Um die Tiere zu bändigen, greifen die Arbeiter zu missbräuchlichen Massnahmen. Sie schlagen und treten die Schweine und heben sie gar an den Ohren hoch. Auch mit Stromschlägen werden sie angetrieben.

Misshandlung Schweine Tierrecht
Vor allem beim Verlad kommt es durch die Bauer zur Misshandlung der Tiere. - Keystone

Die versteckten Recherchen stammen von 5 verschiedenen Schweizer Bauernbetrieben. Bei vier davon dokumentiert Tier im Fokus teils schwere Vergehen gegen das Tierschutzgesetz.

Misshandlung durch Bauer interessiert Behörden nicht

Obwohl die Anzahl der unangemeldeten Kontrollen deutlich zugenommen hat, halten sich trotzdem viele Viehzüchter schlichtweg nicht an die Regeln. Die Organisation ist sich sicher: «Wo Tiere genutzt werden, wird es immer Missstände geben.»

Aus diesem Grund appelliert Tier im Fokus an den eigenen Verstand und fordert zur veganen Ernährung auf: «Wer Tiere mag, soll diese vom Teller streichen!»

Bauer winkt ab

Im Gespräch mit der «Rundschau» auf SRF verharmlost der betroffene Bauer die Situation und weist die Anschuldigungen von sich. Die Tiere würden artgerecht behandelt werden und sie würden dabei keine Schmerzen erleiden.

Doch handeln möchte die Kantonstierärztin aus Solothurn, wie sie in der Sendung sagt: «Wir sind verpflichtet, Strafanzeige einzureichen.»

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