Freispruch

Rabiate Festnahme: Freispruch für zwei Aargauer Polizisten

Ines Biedenkapp
Ines Biedenkapp

Lenzburg,

Freispruch für zwei Polizisten im Aargau: Das Bezirksgericht Lenzburg urteilt, die Einsatzkräfte hätten bei einem Einsatz vor sechs Jahren korrekt gehandelt.

Einsatz der Kantonspolizei
Bei einem Einsatz im Jahr 2019 wurde auch ein Unschuldiger zu Boden gedrückt. Er hatte daraufhin wegen Körperverletzung geklagt. - SRF

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Einsatz der Aargauer Sondereinheit Argus wurde ein Unschuldiger hart angepackt.
  • Dieser klagte daraufhin wegen Körperverletzung.
  • Das Bezirksgericht Lenzburg sprach die beiden Beamten nun allerdings frei.

Das Bezirksgericht Lenzburg sprach zwei Beamte der Aargauer Sondereinheit Argus vom Vorwurf der Körperverletzung und des Amtsmissbrauchs frei. Es ging dabei um einen spektakulären Einsatz 2019 in Hunzenschwil.

Dort hatten die Polizisten einen unschuldigen Mann bei einer Festnahme hart angepackt, berichtet SRF.

Szene wurde von Überwachungskamera aufgezeichnet

Zwei junge Männer fuhren an eine Tankstelle, als plötzlich drei zivile Polizeifahrzeuge ihr Auto blockierten. Die Sondereinheit stürmte zum Wagen und legte die Verdächtigen auf den Boden.

Die Szene wurde von einer Überwachungskamera festgehalten. Der Beifahrer war ein gesuchter Straftäter und wurde später verurteilt.

Sollten Polizistinnen und Polizisten mehr Befugnisse haben?

Den Fahrer hingegen traf es zufällig, er hatte sich nichts zu Schulden kommen lassen. Dennoch wurde auch er am Boden fixiert und erstattete später Anzeige gegen die Polizisten.

Nach dem Vorfall argumentierte die Polizei, sie habe korrekt gehandelt. Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren ursprünglich einstellen.

Erst auf Beschwerde des unbeteiligten Fahrers ordnete das Obergericht weitere Ermittlungen an.

Verfahren um Verhältnismässigkeit

Daraufhin wurde Anklage wegen einfacher Körperverletzung und Amtsmissbrauchs erhoben.

Polizist Kantonspolizei Aargau
Die Sondereinheit Argus der Kantonspolizei Aargau kommt etwa bei Amokläufen, Geiselnahmen oder auch heiklen Festnahmen zum Einsatz. (Symbolbild) - YouTube/@Kantonspolizei Aargau

Gericht sieht Handeln als verhältnismässig

Das Urteil fiel am Dienstag deutlich aus: Die Polizisten hätten «standardmässig» gehandelt, so das Gericht gemäss SRF. Sie hätten sich klar als Polizei zu erkennen gegeben und in kurzer Zeit das Risiko nicht abschätzen können.

Für den unbescholtenen Fahrer sei der Übergriff zwar traumatisch gewesen, aber dennoch gemäss Vorschriften erfolgt.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Das Bezirksgericht folgte damit den Argumenten der Verteidigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Einheit Argus gibt es bereits seit 1975, damals noch als Antiterroreinheit. Heute kommt sie unter anderem auch bei gefährlichen Festnahmen zum Einsatz.

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Kommentare

Luxy-1

Wenn er das Urteil weiter zieht, bekommt er recht, die Richter beim Bezirksgericht sind oft auf Täterschutz gedrillt.

User #1280 (nicht angemeldet)

Wenn man einen Straftäter in seinem Auto herumfährt muss man mit allem rechnen auch wenn man unschuldig ist.

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