Rabiate Festnahme: Freispruch für zwei Aargauer Polizisten
Freispruch für zwei Polizisten im Aargau: Das Bezirksgericht Lenzburg urteilt, die Einsatzkräfte hätten bei einem Einsatz vor sechs Jahren korrekt gehandelt.

Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem Einsatz der Aargauer Sondereinheit Argus wurde ein Unschuldiger hart angepackt.
- Dieser klagte daraufhin wegen Körperverletzung.
- Das Bezirksgericht Lenzburg sprach die beiden Beamten nun allerdings frei.
Das Bezirksgericht Lenzburg sprach zwei Beamte der Aargauer Sondereinheit Argus vom Vorwurf der Körperverletzung und des Amtsmissbrauchs frei. Es ging dabei um einen spektakulären Einsatz 2019 in Hunzenschwil.
Dort hatten die Polizisten einen unschuldigen Mann bei einer Festnahme hart angepackt, berichtet SRF.
Szene wurde von Überwachungskamera aufgezeichnet
Zwei junge Männer fuhren an eine Tankstelle, als plötzlich drei zivile Polizeifahrzeuge ihr Auto blockierten. Die Sondereinheit stürmte zum Wagen und legte die Verdächtigen auf den Boden.
Die Szene wurde von einer Überwachungskamera festgehalten. Der Beifahrer war ein gesuchter Straftäter und wurde später verurteilt.
Den Fahrer hingegen traf es zufällig, er hatte sich nichts zu Schulden kommen lassen. Dennoch wurde auch er am Boden fixiert und erstattete später Anzeige gegen die Polizisten.
Nach dem Vorfall argumentierte die Polizei, sie habe korrekt gehandelt. Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren ursprünglich einstellen.
Erst auf Beschwerde des unbeteiligten Fahrers ordnete das Obergericht weitere Ermittlungen an.
Verfahren um Verhältnismässigkeit
Daraufhin wurde Anklage wegen einfacher Körperverletzung und Amtsmissbrauchs erhoben.

Gericht sieht Handeln als verhältnismässig
Das Urteil fiel am Dienstag deutlich aus: Die Polizisten hätten «standardmässig» gehandelt, so das Gericht gemäss SRF. Sie hätten sich klar als Polizei zu erkennen gegeben und in kurzer Zeit das Risiko nicht abschätzen können.
Für den unbescholtenen Fahrer sei der Übergriff zwar traumatisch gewesen, aber dennoch gemäss Vorschriften erfolgt.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Das Bezirksgericht folgte damit den Argumenten der Verteidigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Einheit Argus gibt es bereits seit 1975, damals noch als Antiterroreinheit. Heute kommt sie unter anderem auch bei gefährlichen Festnahmen zum Einsatz.