Sonko-Prozess: Anwalt verlangt Freispruch von allen Vorwürfen
Der Anwalt des wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagten früheren gambischen Innenministers hat am Mittwoch einen Freispruch verlangt. Er sieht keine Verantwortung Sonkos für Folterungen und Tötungen.

Der Gerichtssaal sei auch ein Ort des Mitgefühls, und dies sei ein wesentlicher Aspekt dieses Prozesses. Dies sagte der Verteidiger des früheren gambischen Innenministers Ousman Sonko am Mittwoch im Rahmen seines Plädoyers vor der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts.
Folterungen, die durch die paramilitärische Einheit Junglers im Rahmen der Untersuchung eines Putschversuchs im Jahr 2006 stattgefunden hätten, könnten jedoch nicht seinem Mandanten vorgeworfen werden. Sonko war damals der höchste Polizist Gambias. Er habe jedoch keinen Einfluss und keine Befehlsgewalt über die berüchtigten Junglers gehabt. Er könne deshalb kein Mittäter sein.
Den Vorwurf der unzähligen Vergewaltigungen der Witwe eines im Januar 2000 getöteten Militärs durch Sonko verneinte der Verteidiger mit noch stärkeren Worten. Die Taten fallen in die Zeit von 2000 bis 2002 und in den Januar 2005. Zahlreiche Male sagte der Anwalt, die Privatklägerin lüge. Ihre Glaubwürdigkeit sei «gleich null». Er zählte Daten und Details auf, bei denen die Frau unterschiedliche Aussagen gemacht haben soll.
Die Frau hatte im erstinstanzlichen Verfahren unter Tränen und sichtlich gezeichnet vom Erlebten erzählt. Sie lebt heute mit ihren Kindern in den USA, wo sie Asyl erhalten hat.
Eine Medaille der Vereinten Nationen für Sonkos Dienste bei einem Einsatz bei der United Nations Mission in Sierra Leone (UNAMSIL) führte der Anwalt nicht nur ins Feld, um dessen militärische Qualitäten aufzuzeigen. Dieser Einsatz zwischen Januar 2001 und Januar 2002 zeige seiner Auffassung nach auch klar, dass die vorgeworfenen Vergewaltigungen in dieser Zeitspanne nicht stattgefunden haben könnten.
Grundsätzlich beharrte der Verteidiger darauf, dass alle angeklagten Taten vor 2011 nicht unter die Schweizer Gerichtsbarkeit fallen, weil die entsprechenden Bestimmungen für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Schweiz erst dann in Kraft traten.
Auch verneinte er, dass in Gambia im angeklagten Zeitraum von 2000 bis 2016 ein systematischer und ausgedehnter Angriff auf die Zivilbevölkerung stattfand. Dies ist eine der Grundlagen, die bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorliegen muss.
Der heute 57-Jährige wurde im Mai 2024 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt worden. Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts sprach Sonko als erstinstanzliches Gericht der mehrfachen vorsätzlichen Tötung, der mehrfachen Freiheitsberaubung und der mehrfachen Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig. Es ordnete zudem eine Landesverweisung von zwölf Jahren an.
Die Bundesanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert. Die Staatsanwältin führte unter anderem aus, dass auch die unzähligen Vergewaltigungen der besagten Witwe als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu qualifizieren seinen. Sexuelle Gewalt sei Teil des Unterdrückungssystems gewesen. Die kleine Zahl der bekannten Opfer sei darauf zurückzuführen, dass viele Frauen aus Angst über Erlebtes schwiegen. (Fall CA.2025.3)














