Der Aargauer Regierungsrat will derzeit keine Gesetzesgrundlage zum kantonsweiten Einsatz von Tasern durch die Polizei ausarbeiten.
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Blick in das Sitzungszimmer des Aargauer Regierungsrates. - Keystone
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Er lehnt eine Motion aus den Reihen von bürgerlichen Parteien ab. Der Regierungsrat will die Diskussionen über die Polizeiorganisation abwarten.

Eine Gesetzesbestimmung sei «nicht zweckmässig», schrieb der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag, 3. Februar 2023.

Es wäre zudem «befremdend», die Regelung auf Destabilisierungsgeräte (DSG) wie Taser zu beschränken.

Der Dienstbefehl bestimme den Gebrauch der Zwangs- und Einsatzmittel

Die Verwendung von Zwangs- und Einsatzmitteln habe die Kantonspolizei in einem Dienstbefehl geregelt, hält der Regierungsrat fest.

Da die Kantonspolizei verbindliche Weisungen zur Sicherstellung der Koordination und der einheitlichen Praxis erlassen könne, sei der Dienstbefehl auch für die Polizeikräfte der Gemeinden verbindlich.

Dieser Dienstbefehl führe die zulässigen Zwangs- und Einsatzmittel abschliessend auf und bestimme deren Gebrauch.

Somit seien die Einsatzmöglichkeiten von DSG hinreichend geregelt. Eine Regelung auf Gesetzesstufe sei nicht sinnvoll, weil auf diese Weise die Flexibilität eingeschränkt werde.

Überprüfung der zur Verfügung stehenden polizeilichen Zwangsmittel

Die Kantonspolizei prüft gemäss Regierungsrat laufend den Einsatz von polizeilichen Zwangsmitteln.

Das Einsatzumfeld, die gesellschaftlichen Herausforderungen und die kriminellen Bedrohungen seien stetigen Veränderungen unterworfen.

Im Oktober 2022 habe die Kantonspolizei entschieden, die zur Verfügung stehenden polizeilichen Zwangsmittel einer Überprüfung zu unterziehen.

Die Polizeikräfte der Gemeinden, also die Regionalpolizeien, würden miteinbezogen.

Motion mache ein Taser «auf Mann» unerlässlich

Mehrere Grossräte von SVP, FDP, Mitte, GLP und EVP forderten in der Motion, dass im Aargau eine gesetzliche Grundlage für den Taser-Einsatz für sämtliche Polizeikräfte geschaffen wird.

Die Geräte sollten nach der Ausbildung verwendet werden dürfen. Es könne nicht sein, dass neue, in anderen Kantonen und im Ausland bewährte Technologien nicht genutzt würden.

«Frontpolizisten müssen auf Spontanaktionen eines Gegenübers reagieren können», schrieben die Motionäre.

Dies mache ein Taser «auf Mann» unerlässlich. Der Kantonspolizei-Sondereinheit «Argus» stehen Taser zur Verfügung.

2021 war in der Schweiz 81 Mal ein Taser ausgelöst worden

Schweizweit war im Jahr 2021 bei Polizeieinsätzen insgesamt 81 Mal ein Taser ausgelöst worden.

Der Einsatz dieser Elektroimpuls-Pistolen wurde in weiteren 75 weiteren Fällen angedroht. Diese Angaben machte die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten.

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