Obwohl Prostitution wegen der Corona-Pandemie verboten war, hat ein 30-jähriger Flugbegleiter im vergangenen Jahr als Prostituierter für Homosexuelle gearbeitet. Das Zürcher Bezirksgericht sprach ihn am Mittwoch nun aber frei, wegen eines Formfehlers.
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Justizia. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Italiener hatte sich im Mai 2020 über eine Website für Homosexuelle mit einem vermeintlichen Kunden verabredet.

Sein Pech war, dass es sich beim Kunden um einen verdeckten Polizisten der Stadtpolizei Zürich handelte.

In seinem Zimmer, in dem er jeweils seine Dienste anbietet, kam dann die böse Überraschung. Statt Sex gab es eine Kontrolle und eine Anklage wegen Übertretung des Epidemiengesetzes. Dafür sollte er eine Busse von 1000 Franken zahlen, zuzüglich Gebühren 1400 Franken.

Der Prozess am Mittwoch endete jedoch anders als die Staatsanwaltschaft es erhofft hatte: Das Gericht sprach den Mann frei, weil der Einsatz eines verdeckten Ermittlers nicht rechtens gewesen sei. So genannte V-Männer dürfen nur bei schwereren Straftaten eingesetzt werden. Bei Übertretungen wie im vorliegenden Fall ist der Einsatz von V-Männern nicht erlaubt.

Die ganze Anklage fiel damit in sich zusammen. Der Mann muss die Busse also nicht bezahlen. Als Sexarbeiter darf er allerdings nach wie vor nicht arbeiten. Im Kanton Zürich gilt wegen der Corona-Pandemie bis auf Weiteres ein Prostitutionsverbot.

Aktuell dürfen die Kantone selber entscheiden, ob sie Prostitution erlauben wollen oder nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann es noch ans Obergericht weiterziehen.

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