Parteigeld veruntreut: Luzerner Ex-SVP-Präsident vor Gericht
Der ehemalige Präsident der SVP Stadt Luzern, Dieter Haller, soll Parteigelder von 25'000 Franken veruntreut haben. Gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft erhob er Einspruch, weshalb sich heute Mittwoch das Bezirksgericht Luzern mit dem Fall befasst.

Haller soll sich den Betrag im Juli 2023 auf sein Privatkonto überwiesen haben, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht. Von dort gelangte es weiter auf sein Geschäftskonto und schliesslich beglich er eine offene Rechnung der Suva über 24'783.60 Franken. Dafür war bereits eine letzte Zahlungsaufforderung mit Betreibungsandrohung bei ihm eingegangen. Sieben Tage später zahlte Haller den Betrag an die Partei zurück. Dabei soll ihn seine Ehefrau mit 6000 Franken unterstützt haben.
Wegen Veruntreuung bestrafte ihn die Staatsanwaltschaft mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 130 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zusätzlich sprach sie eine Busse von 2600 Franken aus. Auch die Verfahrenskosten von 560 Franken wurden Haller auferlegt.
Ob dieser Entscheid Bestand hat, soll sich am Mittwoch vor dem Bezirksgericht zeigen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Vorfall kam im August 2024 durch ein Schreiben des ehemaligen SVP-Grossstadtrats Yves Holenweger an die Öffentlichkeit. Daraufhin wurde Holenweger von der Partei ausgeschlossen. Andererseits trat auch Dieter Haller Ende August 2024 von seinen politischen Ämtern zurück. Er hatte damals auch einen Sitz im Kantonsrat inne.










