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Parlament will besseren Kündigungsschutz für Adoptivmütter

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Bern,

Das Parlament will Adoptivmütter beim Kündigungsschutz besserstellen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine entsprechende Standesinitiative des Kantons Tessin gutgeheissen.

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Der Nationalrats-Saal. (Symbolbild) - keystone

Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 112 zu 68 Stimmen bei elf Enthaltungen. Sie folgte damit der Minderheit ihrer vorberatenden Kommission. Der Ständerat hatte die Initiative schon in der Wintersession 2025 knapp angenommen, mit 22 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung.

Arbeitnehmerinnen darf heute während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft nicht gekündigt werden. Adoptivmütter hingegen geniessen keinen spezifischen Kündigungsschutz in der Zeit, nachdem sie ein Kind bei sich aufgenommen haben. Adoptiveltern haben lediglich Anspruch auf einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub.

Der Kanton Tessin möchte diese Ungleichbehandlung beseitigen. Er begründet dies unter anderem mit dem Rückgang der Zahl der Adoptionen im Tessin.

Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) beantragte ein Nein zur Standesinitiative. Sie wandte ein, der Kündigungsschutz für Schwangere und frisch entbundene Frauen sei eng mit der biologischen Mutterschaft verbunden. Auch sei nicht nachvollziehbar, warum bei Adoptionen nur Mütter und nicht auch Väter profitieren sollten.

Die letztlich siegreiche Kommissionsminderheit machte geltend, der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz sei nicht mit dem Gesundheitsschutz gleichzusetzen. Die Ankunft eines Kindes habe in jedem Fall Auswirkungen auf die berufliche Situation der betroffenen Frau. Es müsse verhindert werden, dass neue Adoptivmütter im Erwerbsleben diskriminiert würden.

Es gehe nicht darum, Adoptivmütter und biologische Mütter gleichzusetzen, sagte Meret Schneider (Grüne/ZH) namens der Minderheit. Auch bei Adoptionen sei aber der Aufbau einer Bindung zum Kind zentral. In dieser Situation seien finanzielle und psychische Stabilität wichtig.

Mehrheitssprecherin Nina Fehr Düsel (SVP/ZH) widersprach, bei einer Adoption seien die Kinder oft älter und benötigten nicht die gleiche intensive Betreuung. Adoptiveltern bemängelten eher administrative Hürden als einen fehlenden Kündigungsschutz.

Die Rechtskommission des Ständerats kann nun eine Vorlage ausarbeiten.

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