Thurgauer Parlament will Solarpflicht bei Sanierungen
Das Thurgauer Kantonsparlament hat am Mittwoch die Debatte über die Revision des Energiegesetzes gestartet. Die Produktion erneuerbarer Energie soll deutlich ausgebaut werden.

Im neuen Gesetz setzt der Thurgau auf eine Solarpflicht. Diese soll künftig nicht nur bei Neubauten gelten, sondern auch bei einer umfassenden Dach- oder Fassadensanierung greifen. Liegenschaften müssten per Gesetz mit Solaranlagen ausgerüstet werden, «soweit dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist».
Zudem soll die Hürde beim Heizungsersatz massiv erhöht werden: Damit würde der Mindestanteil an erneuerbarer Energie beim Wechsel eines Wärmeerzeugers von heute 15 auf neu 40 Prozent steigen.
Kritiker aus der rechten Ratshälfte wehrten sich gegen zusätzliche Vorschriften für Liegenschaftsbesitzer. Entsprechende Streichungsanträge fanden jedoch keine Mehrheit, ebenso wenig wie auch der Versuch aus den Reihen der SVP, schon gar nicht auf das Geschäft einzutreten.
Das revidierte Gesetz fokussiert ausserdem auf kantonale Stromnetze und die Windenergie. So sollen Gemeinden verpflichtet werden, mit den auf ihrem Gebiet tätigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen bis 2030 Netzausbaukonzepte zu erstellen, um das Stromnetz krisenresistenter zu machen.
Um die lokale Akzeptanz für Windparks zu erhöhen, verankert die Regierung zudem gesetzliche Vorgaben für eine finanzielle Abgeltung der Standortgemeinden in Form eines «Windzinses», Mitspracherechte sowie eine Pflicht für Rückbaubürgschaften.
Darüber debattierte der Thurgauer Grosse Rat am Mittwoch jedoch nicht. Der Ratspräsident unterbrach die halbtägige Sitzung während der Mittagszeit nach zahlreichen Voten und mehreren nicht behandelten Anträgen. Die Diskussion wird in drei Wochen fortgeführt.










