Bei einem Kriminalfall sollen Ermittlerinnen und Ermittler künftig mehr Informationen aus DNA-Spuren eines mutmasslichen Täters herauslesen dürfen. Nach dem Ständerat ist auch der Nationalrat der Meinung, dass es für die Anwendung dieser Methode einen klaren Deliktskatalog braucht.
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Der Nationalrat stoppt den neuen Anlauf für die Medienförderung. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat ist dabei am Montag auf den Vorschlag des Ständerats eingegangen.

Dieser sieht vor, dass die Phänotypisierung, etwa bei vorsätzlicher Tötung, Mord und Totschlag, schwerer Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, sexuellen Handlungen mit Minderjährigen, Vergewaltigung, Schändung Raub, Geiselnahme und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlaubt sein soll.

Einer Minderheit war der Katalog des Ständerats aber zu eng gefasst. Sie gab ihre Stimme einem Vorschlag um Jacqueline de Quattro (FDP/VD), die weitere Delikte wie Gefährdung des Lebens, Förderung der Prostitution, vorsätzliche Verursachung einer Explosion oder Finanzierung eines Terrorismus umfasst. Es handelt sich dabei um dieselben Delikte, bei denen eine verdeckte Ermittlung erlaubt ist. Das sei ein guter Kompromiss, sagte Maja Riniker (FDP/AG) im Namen der Minderheit.

Der Rat lehnte dies aber mit 104 zu 80 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag aus der SVP - mit 133 zu 53 Stimmen bei einer Enthaltung - auf einen spezifischen Deliktskatalog zu verzichten. Ein Katalog sei nie abschliessend oder genug umfassend, sagte Thomas Hurter (SVP/SH) namens der Partei. Auch der vorliegende Deliktskatalog sei nicht vollständig, so würde etwa die vorsätzliche Gefährdung durch Sprengstoffe fehlen.

Auch der Bundesrat hatte zunächst keinen expiziten Deliktskatalog vorgesehen. Justizministerin Karin Keller-Sutter betonte aber, dass sich bereits der Ständerat klar für einen Deliktskatalog ausgesprochen habe. Auch der Bundesrat sehe im Vorschlag de Quattro einen guten Kompromiss.

Bei der Phänotypisierung geht es darum, beispielsweise aus Haaren oder Hautpartikeln, die der Täter oder die Täterin am Ort des Verbrechens hinterlässt, ein Täterprofil zu erstellen. Neu sollen dabei nicht mehr nur das Geschlecht, sondern auch äussere Merkmale wie die Haar- und Augenfarbe, das Alter oder die biogeografische Herkunft bestimmt werden dürfen.

Mit der Änderung des entsprechenden Gesetzes soll auch die Suche nach einem sogenannten Verwandtschaftsbezug anhand von DNA-Profilen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Diesen Grundsätzen haben beide Räte bereits früher zugestimmt.

Das Geschäft geht aber aber nochmals an den Ständerat, da noch die Frage offen ist, wie mit den DNA-Profilen im Falle eines Freispruchs, einer Einstellung oder Nichtanhandnahme umgegangen werden soll.

Der Ständerat hatte sich dafür ausgesprochen, dass die DNA-Profile nur mit Entscheid eines Gerichtes aufbewahrt und verwendet werden dürfen - wenn aufgrund bestimmter Tatsachen erwartet wird, dass das DNA-Profil zur Aufklärung künftiger Straftaten dienen könnte. Der Nationalrat hielt am Montag daran fest, dass nicht die Gerichte, sondern die Verfahrensleitung darüber bestimmen soll.

Einverstanden ist der Nationalrat damit, dass im Falle eines Suizids kein DNA-Profil der toten Person erstellt werden kann. Der Nationalrat hatte diesen Zusatz ursprünglich gefordert, der Ständerat strich ihn jedoch wieder.

Die Gesetzesänderung geht auf eine Motion des verstorbenen Nationalrats Albert Vitali (FDP/LU) zurück. Die Diskussion um die Auswertung der DNA war im Zusammenhang mit dem Vergewaltigungsfall in Emmen LU und dem Vierfachmord in Rupperswil AG neu aufgeflammt. In beiden Fällen lag die DNA des Täters vor. Doch die Ermittler konnten nicht auf die vollständigen genetischen Informationen zurückgreifen.

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