Neurologe am Zürcher Unispital stirbt an Überarbeitung
Urs Schwarz arbeitet am Unispital Zürich 17 Jahre durch – Wochenenden inklusive. Kurz vor seiner Pensionierung stirbt der gefragte Neurologe als Spitalpatient.

Das Wichtigste in Kürze
- Urs Schwarz war leitender Arzt der Neurologie am Zürcher Unispital.
- Tag und Nacht war er verfügbar, selbst auf Ferien verzichtete er.
- Vor seinem Tod kämpfte er sich im Rollstuhl zur Arbeit.
Er atmet schwer. In jeder Satzpause schnappt er nach Luft. Sein Gesicht ist aufgedunsen. Urs Schwarz steht in einem weissen Ärzteleibchen vor einer Präsentation.
Gerade spricht der erfolgreiche Neurologe des Unispitals Zürich an der Fortbildungstagung für Intensivmedizin in der Nähe von Wien über Schlaganfälle.
«60-prozentiges Stroke-Risiko – da müssen wir was machen», warnt Schwarz anhand eines realen Fallbeispiels einer Patientin mit schweren Kopfverletzungen.
Es ist November 2016. Selbst geht es dem Arzt schon lange nicht mehr gut. Dies zeigt eine dreiteilige Serie des «Tages-Anzeigers».
Es sei schrecklich gewesen
Urs Schwarz ist seit mehreren Jahren abhängig von Cortison. Er leidet am Cushing Syndrom.
Die hormonelle Störung tritt bei längerem Konsum von Cortison auf. Folgeerscheinungen sind unter anderem Wassereinlagerungen und ein grösseres Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Zudem schluckt Schwarz Schmerzmittel.
Es sei schrecklich gewesen, ihn so krank zu sehen und gleichzeitig zu wissen, dass er rund um die Uhr weiterarbeite. Dies sagt seine Frau zur Zeitung. Erfolglos habe sie versucht, ihn zu stoppen.
Schlafen im Büro-Bett
Urs Schwarz ist am USZ eine Legende. Intern gibt das Personal dem «USZ» den Spitznamen «Urs Schwarz Zentrum».
Denn: Der leitende Arzt der Neurologie ist Tag und Nacht verfügbar. Um ein paar Stunden zu schlafen, legt er sich jeweils auf sein Bett im Büro.
Selbst zu Hause, wenn er Zeit mit seinen beiden Töchtern verbringt, arbeitet er gleichzeitig. Daneben ist er Privatdozent an der Uni Zürich und hält Vorträge und Weiterbildungen im In- und Ausland.
Die Berichte und Arbeitszeugnisse des Unispitals sind voller Lob für den «sehr engagierten, äusserst belastungsfähigen Mitarbeiter».
Ferientage gelöscht
Seit 15 Jahren hat Schwarz keine Ferien mehr genommen. 380 Ferientage hat der Arzt Ende 2016 angehäuft. Ein Jahr müsste er frei nehmen, um sein Saldo auf Null zu bringen.
Anstatt sich sofort in die Ferien zu verabschieden, verzichtet Urs Schwarz auf seine Ferientage. Er unterzeichnet die Vereinbarung der Leitung der Neurologie, die eine Bereinigung des Feriensaldos per Ende 2016 bestätigt.
Von den 380 Ferientagen werden 350 gelöscht. Die Personalabteilung bekommt laut der Zeitung davon keinen Wind.
2017 schlagen Arbeitskollegen von Schwarz Alarm. Sie warnen den Klinikdirektor, dass die Gesundheit von Schwarz und auch die Qualität der Arbeit leiden könne.
Um den gefragten Arzt zu entlasten, fordern sie eine «Verbreiterung der Wissensbasis». Auch solle er einer medizinischen Untersuchung unterzogen werden.
Schmerzen und Mühe beim Gehen
Der Klinikdirektor entbindet Schwarz in der Folge von einzelnen Aufgaben.
Trotzdem melden sich Kolleginnen und Kollegen zu jeder Tages- und Nachtzeit direkt bei Schwarz. Seine «riesige Erfahrung» macht ihn offenbar unersetzlich.
Schwarz geht es gesundheitlich zusehends schlechter. Er hat Schmerzen und Mühe beim Gehen.
Der Chef und die Personalabteilung fordern ihn klar auf, sich zu schonen. So soll er an den Wochenenden freimachen und Ferien beziehen.
Schwarz reagiert stur und behauptet, dass seine Schmerzen nachgelassen hätten. Er zeigt sich aber einverstanden, im Januar 2018 eine Woche Ferien zu nehmen.
Nach Kollaps im Spital
Kurz vor Weihnachten kündigt der Klinikleiter an, Schwarz weiter zu entlasten. Die Töchter von Schwarz warnen ihn: «Du wirst sterben, wenn du nicht zum Arzt gehst.» Schwarz winkt ab.
Es kommt so weit, dass er an den ärztlichen Sitzungen in der Klinik auch mal im Rollstuhl teilnimmt. Ab dem 5. Februar 2018 wird er im Unispital Zürich und anderen Spitälern selbst Patient. Er erleidet einen Kollaps und verbringt zwei Monate ununterbrochen im Spital, darunter auch auf der Intensivstation.
Sieben Monate später beantragt die Personalabteilung des Unispitals bei der Pensionskasse, eine «Berufsunfähigkeit» von Schwarz zu prüfen. Inzwischen ist der Neurologe seit zehn Monaten krankheitsbedingt abwesend.
Das USZ entscheidet, ihn wegen Arbeitsunfähigkeit zu entlassen. Auf Intervention seines Anwalts wird der Entscheid rückgängig gemacht.
Das Spital bietet ihm eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem 40-Prozent-Pensum an. Gleichzeitig wäre er wegen Invalidität zu 60 Prozent entlassen. Im März 2019 zahlt ihm die Pensionskasse die erste Invalidenrente aus.
Tod vor Ehrenpreis
Nach weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen kündigt Urs Schwarz 2019 kurz vor Weihnachten. Schwarz und seine Familie fordern, dass das Spital die nicht bezogenen Ferien und zumindest einen Teil der Überzeit vollständig vergütet. Das USZ lenkt nur teilweise ein.
Schwarz bekommt fast 600’000 Franken als Kompensation für entgangene Einkünfte sowie 100’000 Franken Genugtuung. Dazu kommen rund 40’000 Franken im Zusammenhang mit Klinikaufenthalten.

2021 erleidet Schwarz einen schweren Hirnschlag. Am 2. Juni 2021 stirbt er im Spital Hirslanden in Zürich – knapp 50 Tage vor seiner Pensionierung.
Und 20 Minuten später wäre ihm anlässlich einer Zeremonie der Prix Béchir der Donor Care Association verliehen worden. Der Preis ehrt aussergewöhnliche Verdienste im Bereich der Organtransplantation.
Töchter zeigen Klinikchef an
17 Jahre arbeitete Urs Schwarz am Unispital Zürich durch, auch an Wochenenden, und stirbt. Der Arzt könnte der erste Fall eines Karoshi-Todes sein. Die Todesfälle wegen Überarbeitung sind bisher vor allem aus Japan bekannt.
Zwei Monate nach seinem Tod zeigen Schwarz' Töchter den Klinikchef wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung wegen Unterlassens an. Ende 2024 stellt der Staatsanwalt das Verfahren ein.
Urs Schwarz habe sich «in keiner Weise helfen lassen», argumentiert der Staatsanwalt. Auch verweist er auf seine Ausbildung, sein Fachwissen als Mediziner und seine Position als langjähriger Kaderarzt. Er sei deshalb «nicht in besonderer Weise schutzbedürftig» gewesen.

















