Neuenburger Staatsanwaltschaft will gegen Perrin-Freispruch vorgehen
Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, gegen den Freispruch von Ex-SVP-Nationalrat Yvan Perrin wegen Rassendiskriminierung Berufung einzulegen.

Das Wichtigste in Kürze
- Yvan Perrin wurde am 15. Juli vom Polizeigericht Neuenburg freigesprochen.
- Dem Ex-SVP-Nationalrat wurde Rassendiskriminierung vorgeworfen.
- Die Neuenburger Staatsanwaltschaft will nun Berufung einlegen.
Gegen den Freispruch für Ex-SVP-Nationalrat Yvan Perrin vom Vorwurf der Rassendiskriminierung geht die Staatsanwaltschaft Neuenburg in Berufung. Das kündigte diese am Freitag an. Den Freispruch hatte das Polizeigericht in Neuenburg am 15. Juli gefällt.
Die Staatsanwaltschaft hatte Perrin vorgeworfen, eine Ideologie der Verunglimpfung von Muslimen verbreitet zu haben.
Er hatte sich im April 2019 auf Facebook abwertend über Muslime geäussert. Die Staatsanwaltschaft beantragte schliesslich eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken mit zwei Jahren Bewährung.
Kontroverse über Museum für Islamische Zivilisation
Perrin hatte über seinen Facebook-Account eine Kontroverse über das Museum für Islamische Zivilisationen in La Chaux-de-Fonds NE gestartet. Auch über Muslime äusserte er sich. Seine Posts standen im Zusammenhang mit einem Artikel in der Zeitung «24 heures» über die Qatar Papers und die Muslimbruderschaft.
Perrin verteidigte sich vor dem Staatsanwalt und den Medien mit dem Hinweis, seine Kritik betreffe nicht Muslime im Allgemeinen. Es betreffe im Besonderen eine Bewegung, die als terroristisch gelte. Die Muslimbruderschaft werde in Saudi-Arabien und Ägypten als terroristische Organisation eingestuft. Dies hatte der ehemalige Neuenburger Staatsrat im Juni 2019 im Lokalradio RTN erklärt.