Freispruch

Freispruch für Bündner Ex-Polizist und Whistleblower Quadroni

Keystone-SDA
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Engadin,

Der ehemalige Postenchef der Polizei in Scuol GR ist am Mittwoch von den Vorwürfen des Amtsmissbrauchs, der Freiheitsberaubung und des Hausfriedensbruchs freigesprochen worden. Der Whistleblower des Bündner Baukartells, Adam Quadroni, wurde ebenfalls entlastet.

Adam Quadroni
Baukartell-Whistleblower Adam Quadroni ist vom Regionalgericht Engiadina Bassa/Val Müstair vom Vorwurf der Drohung gegen Beamte freigesprochen worden. - keystone

Das teilte das Unterengadiner Regionalgericht mit. Quadroni war wegen Drohung gegen die Behörden angeklagt. Der Prozess geht auf Ereignisse zurück, die fast ein Jahrzehnt zurückliegen.

Im Zentrum des Prozesses vor dem Regionalgericht Engiadina Bassa/Val Müstair standen Durchsuchungen und die Beschlagnahmung von Jagdwaffen im Haus von Quadroni, dessen nun verneinte Drohung gegen die Polizei sowie ein Einsatz der Polizei-Sondereinheit, die den Baukartell-Whistleblower im Juni 2017 festnahm. Dem Postenchef wurde bei diesen Ereignissen verschiedentliches Fehlverhalten vorgeworfen.

Staatsanwaltschaft forderte bedingte Freiheitsstrafe

Der Ex-Polizist beurteilte sein Vorgehen vor Gericht als richtig, um Quadronis Familie vor einer möglichen gewalttätigen Eskalation zu schützen. Ausserdem sei es nicht seine Absicht gewesen, Quadroni einen Denkzettel zu erteilen, wie dies die Anklage vorbrachte.

Tatsächlich hatte die Staatsanwaltschaft für den ehemaligen Polizeichef eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert. Die Gründe für die Hausdurchsuchung im Dezember 2016 seien nicht gegeben gewesen.

Ein Polizeirapport habe die Gefährlichkeit Quadronis verzerrt. Und seine Verhaftung am 15. Juni 2017 sei «objektiv ungerechtfertigt und unverhältnismässig gewesen». Quadroni war aus seinem Auto gezerrt und mit verbundenen Augen zur Polizeistation gebracht worden.

«Masterplan» nicht nachweisbar

Das Regionalgericht Engiadina Bassa/Val Müstair entlastete nun aber sowohl den Ex-Polizisten als auch Quadroni. Es begründete den Freispruch für den ehemaligen Postenchef damit, dass sich der von der Anklage behauptete «Masterplan» und «eine gezielte vorsätzliche Täuschung oder Instrumentalisierung anderer Behörden nicht nachweisen liessen».

Und es hielt weiter fest: «Die relevanten Entscheide wurden jeweils unter Einbezug mehrerer Stellen getroffen, welche die Lage eigenständig prüften und beurteilten.» Zwar seien einzelne Handlungen möglicherweise kritikwürdig gewesen, «doch fehlte es an der für eine Strafbarkeit erforderlichen Missbrauchsabsicht sowie an einer klaren, schweren Zweckentfremdung der Amtsgewalt», hielt das Gericht schriftlich fest.

Keine ernsthafte Ankündigung

Den Freispruch Quadronis begründete das Gericht damit, dass «seine Äusserungen keine konkrete, ernsthafte und individualisierte Ankündigung eines zukünftigen Übels darstellten, sondern lediglich abstrakte und provokative Aussagen geblieben seien».

Das Gericht bilanzierte: «Insgesamt erreichten seine Aussagen weder die erforderliche Ernsthaftigkeit noch führten sie zu einer nachweisbaren Einschüchterung des Beamten, weshalb kein strafbares Verhalten vorlag.»

Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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