Über die Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz soll zukünftig eine nationale Institution wachen. Dies entschied der Nationalrat heute mit 136:52 Stimmen.
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Justitia - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine nationale Institution soll künftig für die Umsetzung der Menschenrechte wachen.
  • Das Pilotprojekt soll in eine ordentliche Organisation überführt werden.
  • Der Praxisnutzen bei Institutionen für Menschenrechte sei gering, sagt die SVP.

Eine Nationale Institution für Menschenrechte (NMRI) soll künftig über die Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz wachen. Das bereits existierende Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte soll in eine entsprechende Institution umgewandelt werden.

Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat zugestimmt. Die grosse Kammer stimmte der Vorlage mit 136 zu 52 Stimmen zu. Der Ständerat hatte das Vorhaben bereits in der Sommersession gutgeheissen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Pilotprojekt soll in eine ordentliche Organisation überführt werden

Als Pilotprojekt existiert das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) seit 2011. Der Bund unterstützt das Zentrum jährlich mit einer Million Franken. Eine Evaluation habe den Nutzen und die Nachfrage nach Leistungen einer solchen Institution in der Schweiz bestätigt. Dies sagte Claudia Friedl (SP/SG), Sprecherin der vorberatenden Aussenpolitischen Kommission (APK-N).

Das Pilotprojekt soll nun in eine ordentliche Organisation überführt werden. «Die Institution soll helfen, die Menschenrechte, die in der Bundesverfassung verankert sind, in der Praxis umzusetzen.» Das teilte der Aussenminister Ignazio Cassis im Rat mit. Viele andere Länder haben bereits eine Menschenrechtsinstitution.

Ignazio Cassis
Bundesrat Ignazio Cassis im Parlament. - Keystone

Aus Sicht von Cassis ist eine solche Institution auch aus aussenpolitischen Gründen wichtig. Die Schweiz fordere von anderen Staaten, dass sie die Menschenrechte schützten. Mit einer NMRI könne die Schweiz das noch besser tun. Zudem werde das internationale Genf gestärkt und die Schweiz sei dadurch glaubwürdiger, sagte Cassis.

Abgesehen von der SVP waren alle darin einig, dass die Schweiz eine solche Institution brauche. Bedarf gebe es etwa bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung, von Kindern oder von Menschen der LGBT-Community. Ob eine Million Franken zur Finanzierung jedoch genüge, wurde teilweise infrage gestellt.

SVP: Praxisnutzen gering

Die Schweiz habe bereits viele Institutionen, die sich mit den Menschenrechten beschäftigen, sagte Yvette Estermann (SVP/LU). Auch diese würden finanziell unterstützt. Der Praxisnutzen sei sehr gering und bringe keinen Mehrwert. Die SVP lehnte daher die Schaffung eines solches Zentrums ab.

Yvette Estermann
Yvette Estermann im Nationalrat (Archivbild) - Keystone

Die Institution soll zu den Menschenrechten forschen, informieren und dokumentieren. Zudem soll sie beraten, für das Thema sensibilisieren sowie die Zusammenarbeit und den internationalen Dialog fördern. Ihre Empfehlungen sind rechtlich nicht verbindlich.

Die vorberatende Kommission des Nationalrats empfahl, diesen Aufgabenkatalog zu öffnen. Dies, um auch andere Aufgaben übernehmen zu können, an die heute noch niemand denkt. Der Nationalrat lehnte dies jedoch mit 99 zu 87 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Eine Öffnung würde Unsicherheiten in der Abgrenzung zu anderen Institutionen schaffen, argumentierte die Mehrheit. Zudem soll die Gründung des NMRI nach den Pariser Prinzipien erfolgen. Diese wurden 1991 auf einer Konferenz des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte beschlossen. Diese sehen vor, dass die Organisation ein klar abgegrenztes Aufgabengebiet hat.

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