Nach Vorfall: Sollten Lehrerinnen Kopftuch tragen dürfen?

Fabia Söllner
Fabia Söllner

Bern,

Ein Kopftuch tragen als Lehrerin? Dagegen soll nun vorgegangen werden. Die SVP verlang ein gesetzliches Kopftuchverbot – doch viele halten dagegen.

kopftuch
Grundsätzlich dürfen Lehrerinnen mit Kopftuch nicht an einer Berliner Schulen unterrichten (Symbolbild). - dpa

In St. Gallen entbrannte die Diskussion, nachdem eine Lehrerin wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt wurde. Eltern forderten konfessionelle Neutralität an der Schule.

Die SVP verlangt nun ein gesetzliches Kopftuchverbot für Lehrerinnen, wie das «rheintal24» berichtet.

Die Partei argumentiert, Lehrpersonen hätten eine Vorbildfunktion. Diese solle sich auch in der Kleidung widerspiegeln.

Das Tragen eines Kopftuchs sei laut SVP mit dem Neutralitätsgebot nicht vereinbar.

Regierung soll Gesetz ändern

Die Regierung wird aufgefordert, das Volksschulgesetz entsprechend zu ändern. Im Kanton Genf ist das Kopftuch für Lehrerinnen bereits untersagt.

Das Bundesgericht hält dieses Verbot für zulässig, berichtet «rheintal24».

Die SP kritisiert das geplante Verbot scharf. Sie sieht darin einen Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot und die Glaubensfreiheit.

Findest du auch, dass es ein solches Verbot geben sollte?

Die Partei spricht von einem Rückschritt für die pluralistische Bildungslandschaft, wie «Linth24» berichtet.

Auch Expertinnen für Menschenrechte warnen vor negativen Folgen. Sie befürchten eine verstärkte Ausgrenzung muslimischer Frauen im Bildungswesen.

Rechtliche Lage und Expertenmeinungen

Das Bundesgericht begründet Einschränkungen mit der Pflicht zu weltanschaulicher Neutralität. Die persönliche Religionsfreiheit der Lehrerin müsse in diesem Fall zurückstehen, wie der Islamische Zentralrat berichtet.

In Berlin wird das Kopftuchverbot für Lehrerinnen derzeit gelockert. Ein Verbot soll künftig nur noch bei konkreter Gefährdung des Schulfriedens greifen, berichtet die «Welt».

Kommentare

User #3717 (nicht angemeldet)

Keine einzige meiner musslimischen Nachbarinnen trägt ein Kopftuch. Auch Sie müssen geschützt werden.

User #1878 (nicht angemeldet)

Nur wenn es sich um Eidgenossen handelt und es zum Brauchtum gehöhrt.

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