Keine Anstellung für Lehrerin mit Kopftuch in Eschenbach
Weil eine junge Lehrerin ein Kopftuch trägt, blockierten Eltern deren Einstellung an einer Primarschule in Eschenbach. Die Schule beugte sich denbe Forderungen.

In der Gemeinde Eschenbach im Kanton St. Gallen sollte eine muslimische Lehrerin mit Kopftuch eine Stelle an der Primarschule antreten. Die Schulleitung war von ihrem Engagement überzeugt und hatte sie nach einem Vorstellungsgespräch ausgewählt.
Die Lehrerin hatte laut «Bluewin» zugesichert, religiöse Feste im Unterricht kindgerecht zu behandeln. Die Schule betonte, dass das Unterrichten mit Kopftuch grundsätzlich kein Problem darstelle.
Eltern sprechen sich gegen Lehrerin mit Kopftuch aus
Doch Eltern kontaktierten die Rechtsauskunft des Kantons, die ihre Ansicht unterstützte, dass Kinder ein Recht auf neutrale Bildung hätten. Die Eltern befürchteten, dass das Kopftuch der Lehrerin die Neutralität des Unterrichts beeinträchtigen könnte.

Sie prüften rechtliche Schritte und kündigten an, im Streitfall einen Rekurs einzureichen. Die Schulleitung wies die Einwände zunächst zurück.
Das Tragen eines Kopftuchs sei zulässig, solange der Unterricht neutral und gesetzeskonform erfolge.
Schule rudert zurück – Keine Anstellung für muslimische Lehrerin
Trotz anfänglicher Unterstützung der Lehrerin durch die Schule kam es kurz vor den Sommerferien zur Kehrtwende. Die Schulleitung informierte die Eltern, dass das Arbeitsverhältnis mit der Lehrerin nicht zustande komme.
Grund dafür war die Einschätzung, dass ein Rechtsstreit bis vor das Bundesgericht drohen könnte, falls Eltern tatsächlich Einspruch einlegen würden. Die Gemeinde betonte, dass sie als kleine Einheit keinen langwierigen Rechtsstreit führen könne.

Die Entscheidung sei auch im Interesse der Lehrerin gefallen. Sie sollte vor weiterer Polarisierung und öffentlicher Debatte im Dorf geschützt werden.
Fachliche Eignung unbestritten
Die fachliche Eignung der Lehrerin sei unbestritten. Jedoch musste sich die Schule laut eigenen Angaben dem Druck und der möglichen Eskalation beugen.
Im Dorf wurde die Entscheidung kontrovers aufgenommen. Einige Stimmen warfen der Schule vor, sich von wenigen Familien einschüchtern zu lassen und forderten mehr Rückgrat.
Die Entscheidung habe ein Zeichen der Intoleranz gesetzt. Schliesslich habe die Mehrheit der Elternschaft und Lehrpersonen hinter der jungen Lehrerin gestanden.
Jurist ordnet den Vorfall ein
Ein Rechtsexperte der Universität St. Gallen ordnete den Fall juristisch ein. Demnach sei der Staat an die Grundrechte gebunden, wie er laut dem «Tagesanzeiger» betonte.
Zu diesen zählen auch die Religionsfreiheit und das Recht auf das Tragen eines Kopftuchs. Die Schule könne zwar religiöse Neutralität verlangen, müsste dann aber alle religiösen Symbole – etwa auch Kreuze – verbieten.

Im konkreten Fall von Eschenbach gab es keine generelle Regelung gegen religiöse Symbole, sondern eine Einzelfallentscheidung. Der Experte wies darauf hin, dass eine Ungleichbehandlung einzelner Religionen rechtlich problematisch sei.
Kopftuchverbot an Schweizer Schulen?
Die SVP setzt sich für ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen ein. Lehrerinnen hätten eine Vorbildfunktion und sollten religiöse Symbole im Unterricht nicht tragen.
Ziel des Vorstosses sei es laut «Linth24», eine klare Trennung von Religion und staatlicher Bildung zu gewährleisten. Dadurch soll ein neutraler und diskriminierungsfreier Raum für alle Schülerinnen und Schüler geschaffen werden.
Bisherige Gerichtsentscheide zeigen, dass Verbote nur in Ausnahmefällen zulässig sind, etwa bei einer konkreten Gefährdung des Schulfriedens oder der Sicherheit. Ein pauschales Verbot wurde von Gerichten bisher als unverhältnismässig beurteilt, wie das «SRF» berichtet.