Nach Trennung: Aargauer Sorgerechts-Zoff um Hund landet vor Gericht
Der Sorgerechtsstreit um eine Hündin sorgt im Aargau für Zündstoff. Nach der Trennung ist das Tier zum Streitobjekt geworden.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bezirksgericht Kulm muss entscheiden, wem die Hündin nach einer Trennung gehört.
- Beide Parteien beanspruchen das Tier für sich.
- Eine Einigungsverhandlung scheiterte.
Am Bezirksgericht Kulm geht es um einen ungewöhnlichen Sorgerechtsstreit, nämlich um einen Hund. Die «Aargauer Zeitung» berichtet darüber.
Die Frau behauptet, die Hündin habe nach der Beziehung ein Jahr lang bei ihr gelebt. Ihr Ex-Freund habe dann an einem Samstagmorgen die Hündin ohne Vorwarnung abgeholt. Er habe den Hund gepackt und auf den Arm genommen. Sie sagt: «Ich wollte ihn aufhalten, da hat er mich geschlagen.»

Ganz anders erzählt jedoch der Mann die Geschichte. Er sagt, der Hund sei immer wieder zwischen beiden hin- und hergezogen. Weil seine Ex-Freundin seine Anrufe plötzlich nicht mehr erwiderte, sei er zu ihr gefahren, um den Hund zu holen.
Besitzerverhältnisse bleiben unklar
Die Hündin wurde im Hunderegister mittlerweile auf den Mann übertragen. Die Frau mutmasst allerdings, ihr Ex habe nach der Trennung den Zugriff auf ihren Laptop genutzt, um den Hund auf ihn umzuschreiben.
Unbestritten ist, dass er die Hundesteuer seit dem Registerwechsel bezahlt. Sie habe hingegen eine Tierarztrechnung gezahlt, ihr Ex-Freund will ihr das in bar erstattet haben.
Zum ganzen Streit hinzu kommen noch gegenseitige Strafanzeigen. Sie wirft ihm vor, sie geschlagen zu haben. Er beschuldigt wiederum ihren Bruder, ihn wegen des Hundes attackiert zu haben.
Gericht muss Entscheidung treffen
Der Gerichtspräsident des Bezirksgerichts Kulm schlug laut der «Aargauer Zeitung» eine Einigungsverhandlung vor. Doch es sollte beim Versuch bleiben, eine gemeinsame Lösung zu finden.
Das Bezirksgericht Kulm muss nun entscheiden, wer Anspruch auf die Hündin hat. Das Urteil ist noch ausstehend.