Migros: Security verfolgt Vater mit Kindern – wegen Grittibänz
Weil seine Kinder in der Migros in einen Grittibänz beissen, wird ein Familienvater von der Security angehalten. Der Lebensmittelriese begründet das Vorgehen.

Das Wichtigste in Kürze
- In der Migros erlaubt ein Vater seinen hungrigen Kindern, in einen Grittibänz zu beissen.
- Anschliessend wird er von der Security ermahnt, sie folgt der Familie gar durch den Laden.
- Die Migros begründet: In den Filialen dürfe man erst nach der Bezahlung konsumieren.
Patrick L. (43)* ist sauer. Der zweifache Familienvater geht an einem ruhigen Abend unter der Woche in der Migros einkaufen. Seine beiden Kinder (4 und 6) haben Hunger und fragen, ob sie einen Grittibänz dürfen.
Der Vater bejaht und gibt ihnen je einen Teigmann, der schon abgepackt in einem Säckli im Regal liegt.
Doch die Freude der Kleinen währt nur kurz. Nach wenigen Sekunden steht eine schwarz gekleidete Migros-Mitarbeiterin hinter ihnen und sagt: «Ich muss Ihnen sagen, dass essen hier verboten ist.»
Patrick, Stammgast in der Filiale, ist irritiert. Seit Jahren können seine Kleinen ein Brötli im Laden essen, das er dann an der Kasse bezahlt. Warum das jetzt nicht möglich sei, will ihm die Security-Frau aber nicht beantworten.
Indirekter Diebstahl?
Der Zürcher lässt sich nicht beirren und lässt seine Kleinen weiteressen. Doch die Security meint es ernst. Sie verfolgt die Familie auf Schritt und Tritt, beobachtet sie aus wenigen Metern Distanz mit verschränkten Armen.
Als Patrick gerade Käse ins Wägeli legt, kommt sie erneut auf die Familie zu. «Sie dürfen hier wirklich nicht essen», insistiert sie in gebrochenem Deutsch. Fragen lässt sie unbeantwortet.
Patrick gibt schliesslich nach und packt die Grittibänzen der Kids wieder ins Säckli.
Aber er nervt sich: «Die wirft mir indirekt vor, dass ich klaue», schimpft er.
«Das Säckli hat sogar einen Barcode drauf, natürlich bezahle ich das an der Kasse. Diese Verfolgung im Laden ist absurd. Ich fühlte mich wie ein Krimineller.»
Migros: Konsumation erst nach der Bezahlung
Auf Anfrage von Nau.ch erklärt die Migros: «In den Filialen gilt grundsätzlich die Regel, dass Produkte erst nach dem Bezahlen konsumiert werden dürfen.»
«Unsere Security-Mitarbeitende sind dazu angehalten, die Einhaltung dieser Regel zu unterstützen. Insbesondere, wenn sie Verstösse bemerken», erklärt Mediensprecherin Sarah Reusser.
Die Regel diene der Vermeidung von Missverständnissen oder Unklarheiten an der Kasse. Man setze auf präventive Massnahmen, ohne dabei das Einkaufserlebnis zu beeinträchtigen.
Doch genau das scheint beim Vorfall in der Zürcher Agglo der Fall gewesen zu sein, wie Nau.ch beobachten konnte. «Unsere Security-Mitarbeitende sollen in solchen Situationen deeskalierend und respektvoll vorgehen», sagt Reusser.
Eltern sind für Kinder verantwortlich
Wenn Kinder in Begleitung eines Elternteils seien, werde die Verantwortung für das Verhalten der Kinder dem Erwachsenen übertragen.
Reusser: «In solchen Fällen wird der Elternteil angesprochen, um die Situation zu klären.» So wie es auch in Zürich der Fall war. Ob die Regel mit Diebstahl zu tun hat – darauf geht die Mediensprecherin nicht ein.
Aber: «Die überwiegende Mehrheit der Kundinnen und Kunden ist ehrlich und verhält sich vorbildlich.»
Bei Kindern zeigt man Nachsicht
Anders wäre die Geschichte bei Konkurrent Coop abgelaufen. Hier drückt man bei solchen Vorfällen ein Auge zu. Zwar ist es auch dort «grundsätzlich nicht erlaubt, Produkte vor dem Bezahlen zu konsumieren».
«Bei Kindern zeigen wir jedoch Nachsicht und appellieren insgesamt an den gesunden Menschenverstand unserer Kund:innen», erklärt Céline Venetz.
Die grosse Mehrheit sei ehrlich und halte sich an diese Regel.


















