Migros

Fitnesspark-Streit: Hotelbesitzer muss Migros 5,2 Millionen zahlen

Das St. Galler Handelsgericht hat der Migros in einem Streitfall um einen Fitnesspark beim St. Galler Hotel Einstein recht gegeben. Der Hotelbesitzer muss dem Detailhändler 5,2 Millionen Franken bezahlen.

Hotel Einstein St. Gallen
Blick in das St. Galler Hotel Einstein. - einstein.ch

Ein Sprecher des St. Galler Handelsgerichts bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht des «St. Galler Tagblatt».

Wie der Gerichtssprecher weiter ausführt, muss die Wildegg Immobilien AG unter der Leitung von Peter Kriemler, auch CEO der Firma Akris, gemäss dem nicht rechtskräftigen Urteil an die Migros noch rund 3,2 Millionen Franken bezahlen. Wie das «St. Galler Tagblatt» berichtete, sind zwei Millionen Franken bereits im Vorfeld an die Migros überwiesen worden.

Die Forderung der Genossenschaft Migros Ostschweiz gründet auf einstigen Ausgaben für den Innenausbau und die Technik eines luxuriösen Spa- und Fitnessparks beim Hotel Einstein. 2019 zog sich die Migros nach zehn Jahren vom Projekt zurück – früher als geplant.

Die Migros habe aus einer leeren Betonhülle ein pfannenfertiges Gesamtwerk erstellt, das die Wildegg Immobilien weitervermieten konnte, wurde der Anwalt der Migros im «St. Galler Tagblatt» zitiert.

Auf Anfrage erklärt ein Sprecher der Migros Ostschweiz: «Wir haben das Urteil des St. Galler Handelsgerichts zur Kenntnis genommen, möchten uns dazu inhaltlich aber nicht äussern, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.»

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