Mehr Instrumente für Strafverfolgung in Verwaltung
Der Bundesrat schlägt vor, das Verwaltungsstrafrecht der Strafprozessordnung anzugleichen. Dies würde mehr geheime Überwachungsmassnahmen ermöglichen.

Behörden sollen künftig bei Verstössen gegen das Verwaltungsstrafrechtsgesetz vermehrt geheime Überwachungsmassnahmen durchführen können. Dies schlägt der Bundesrat vor. Insgesamt soll das Verwaltungsstrafrecht der Strafprozessordnung angeglichen werden.
Dafür soll das Verwaltungsstrafrechtsgesetz totalrevidiert werden, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Dieses ist 1975 in Kraft getreten und wurde seither nie vollständig überarbeitet. Anders als vom Parlament gewünscht, will die Regierung die Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechts aber nicht ins Strafgesetzbuch (StGB) und in die Strafprozessordnung (StPO) überführen, sondern weiterhin in einem Spezialgesetz geregelt haben.
Gewährleistung der Funktion des Rechtsstaats
Das neue Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht und das Verwaltungsstrafverfahren soll es den Behörden ermöglichen, die Straftaten effizienter zu verfolgen, zu beurteilen und gleichzeitig die Rechte der Parteien und der anderen Verfahrensbeteiligten besser zu gewährleisten, wie der Bundesrat im erläuternden Bericht schreibt. Dies solle zur Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats, zur Sicherheit und zum sozialen Frieden beitragen.
Gemäss der Vernehmlassungsvorlage wird die Durchführung geheimer Überwachungsmassnahmen für neue Fälle erlaubt, beispielsweise bei dringendem Tatverdacht und bei schweren Fällen von Abgaben- oder Zollbetrug oder gewerbsmässigem Handel mit Betäubungsmitteln. Voraussetzung dafür ist, dass die bisherigen Untersuchungshandlungen erfolglos geblieben sind oder die Ermittlungen sonst aussichtslos wären oder unverhältnismässig erschwert würden.
Vielfältige geheime Überwachung möglich
Möglich wäre dann etwa die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, die Überwachung mit technischen Überwachungsgeräten oder die Observation. Auf einen Teil der geheimen Überwachungsmassnahmen können die Verwaltungsstrafverfolgungsbehörden bereits heute zurückgreifen. Weitere sollen durch eine möglichst weitgehende Übernahme der Verfahrensvorschriften der StPO dazukommen, wie der Bundesrat schreibt.
Die Vernehmlassung dauert bis am 10. Mai des laufenden Jahres.