Massvoll-Demo: SP kritisiert «fragwürdigen Umgang» mit Rimoldi & Co.
Nach der «Mass-Voll»-Demo in St. Gallen entzündet sich die politische Debatte zum Polizeieinsatz. Linke Parteien üben scharfe Kritik und verlangen Aufklärung.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Mass-Voll-Demo vom Samstag in St. Gallen gibt in politischen Kreisen zu diskutieren.
- Linke üben scharfe Kritik an der Zurückhaltung der Polizei und verlangen Aufklärung.
- Bürgerliche Parteien verteidigen hingegen das Vorgehen der Einsatzkräfte.
Nach der umstrittenen Demonstration der Bewegung «Mass-Voll» vom Samstag in St. Gallen steht nicht mehr nur der Aufmarsch selbst im Fokus, sondern auch das Vorgehen der Polizei. Die SP der Stadt wirft den Behörden einen «fragwürdigen Umgang» mit der Situation vor und verlangt politische Klärung.
Mehrere hundert Demonstrierende – darunter Angehörige von «Mass-Voll» und der rechtsextremen «Jungen Tat» – waren am Samstag trotz entzogener Bewilligung durch die St. Galler Innenstadt gezogen. Die Polizei hatte die ursprünglich genehmigte Kundgebung widerrufen, nachdem Teilnehmende sich geweigert hatten, mitgeführte Hellebarden abzulegen.
Statt einer stationären Versammlung bewegte sich der Zug dennoch durch die Altstadt. Die Polizei verzichtete dabei darauf, den Demozug zu stoppen. Wie die Sprecherin der Stadtpolizei St. Gallen in einem Interview mit dem «Tagblatt» erklärte, hätte eine Verhinderung der Demonstration gemäss Einschätzung der Polizei zu einer Eskalation geführt.
SP: «Fragwürdiger Umgang der Polizei mit faschistischen Gruppierungen»
Die SP zeigt sich über dieses Vorgehen beunruhigt. In einer Mitteilung kritisiert sie «den fragwürdigen Umgang der Polizei mit faschistischen Gruppierungen» und fordert eine politische Aufarbeitung der Ereignisse. Die SP/Juso/PFG-Fraktion hat dazu eine einfache Anfrage beim Stadtrat eingereicht. Dieser soll den Polizeieinsatz sowie die Bewilligungspraxis beurteilen.
Besonders stossend findet die Partei nach eigenen Angaben, dass der nicht bewilligte Demonstrationszug habe marschieren können, während einzelne Gegendemonstrierende kontrolliert und weggewiesen worden seien. «Für uns stellt sich hier klar die Frage nach der Geeignetheit und Verhältnismässigkeit dieser Mittel», erklärte SP-Vizepräsidentin Marlène Schürch.
Der Präsident der SP Stadt St. Gallen, Christoph Kobel, betont in der Mitteilung, dass rechtsextreme und diskriminierende Ideologien «in St. Gallen keinen Platz» hätten. Friedlicher Gegenprotest sei legitim und «Teil einer lebendigen Demokratie».
Andere Parteien stellen sich hinter die Polizei
Bürgerliche Parteien verteidigen hingegen das Vorgehen der Einsatzkräfte. Die städtische SVP geht davon aus, dass die Polizei verhältnismässig gehandelt habe. Das sagt Karin Winter-Dubs, Fraktionspräsidentin der städtischen SVP laut dem «Tagblatt». Eine Eskalation hätte angesichts der gleichzeitig stattfindenden Fasnachtsveranstaltungen auch Unbeteiligte gefährden können.
Auch die FDP zeigt Vertrauen in die Einsatzleitung. Dass es zu keinen grösseren Ausschreitungen und keinen Verletzten gekommen sei, spreche für die gewählte Taktik. Vertreter der Mitte äusserten zwar Irritation über die mitgetragenen Hellebarden, sehen darin aber eher eine Provokation der Demonstrierenden als ein Versagen der Polizei.
Die Grünen Stadt und Region St. Gallen wiederum teilen die Kritik an der unterschiedlichen Behandlung von Demonstrierenden und Gegendemonstrierenden. Wer rechtsextreme Gruppen laufen lasse und antifaschistischen Protest zurückweise, sende «ein fatales Signal», heisst es.
Debatte auch über Impfpflicht-Diskussion
Auslöser der Demonstration war ein neues kantonales Gesetz mit Bezug zu möglichen Impfpflicht-Regelungen. Dabei weisen Fachleute darauf hin, dass St. Gallen keineswegs Neuland betreten würde. Bereits heute enthalten zahlreiche kantonale Gesundheitsgesetze ähnliche Bestimmungen – teils auch schon vor der Pandemie beschlossen.

So hält etwa das Gesundheitsgesetz des Kantons Zürich fest: «Der Regierungsrat kann nach Art. 22 Epidemiengesetz Impfungen obligatorisch erklären.» Vergleichbare Rechtsgrundlagen existieren in mehreren Kantonen, auch die möglichen Bussen bewegen sich vielerorts in einem ähnlichen oder sogar höheren Rahmen.















