St. Gallen wäre längst nicht der erste Kanton mit Impfpflicht

Die halbe Schweiz kennt Impf-Regelungen, wie sie Sankt Gallen einzuführen gedenkt. Doch nur die Sankt Galler nennen dies «Impfpflicht».

Impfung obligatorisch Sankt Gallen
Impfungen können für «obligatorisch» erklärt werden: Das ist keine Sankt Galler Erfindung. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Sankt Gallen plant, die Impfpflicht im Gesundheitsgesetz zu regeln.
  • Dagegen formiert sich breiter Widerstand und es wird ein Präzedenzfall befürchtet.
  • Doch andere Kantone kennen solche Gesetze längst – sie nennen es einfach anders.

Im Kanton Sankt Gallen ist eine Kontroverse um die Impfpflicht entbrannt. Diese soll – so schlägt es die Regierung vor – ins neu revidierte Gesundheitsgesetz geschrieben werden. Kritisiert wird einerseits die Impfpflicht an sich, die als Eingriff in die Privatsphäre empfunden wird. Aber auch die mögliche Busse von bis zu 20'000 Franken sei unverhältnismässig.

Verschiedene Parteien haben sich bereits ablehnend geäussert. Insbesondere impfkritische Kreise befürchten auch, Sankt Gallen könnte weiteren Kantonen als Beispiel dienen. Nur: Die halbe Schweiz kennt bereits die gleiche oder sehr ähnliche Regelung, wie sie nun Sankt Gallen einführen will.

«Impfpflicht»: Sankt Gallen nicht der erste Kanton

Eine Pioniertat wäre die Ergänzung des Artikel 18 im Sankt Galler Gesundheitsgesetz also keineswegs. Zum Teil während, zum Teil auch schon lange vor der Pandemie haben andere Kantone ihre jeweiligen Gesundheitsgesetze entsprechend angepasst.

Impfpflicht Sankt Gallen
Hitzige Debatte im Kanton Sankt Gallen um die Regelung der Impfpflicht im Gesundheitsgesetz. - keystone

So steht im Gesundheitsgesetz des Kantons Zürich etwa: «Der Regierungsrat kann nach Art. 22 Epidemiengesetz Impfungen obligatorisch erklären.» Auch die maximal mögliche Busse bewegt sich vielerorts im ähnlichen Rahmen – oder sogar noch höher.

Der Kanton St. Gallen plant hohe Bussen, wenn man sich trotz obligatorischer Impfung nicht impft. Eine gute Idee?

Die vom Sankt Galler Regierungsrat vorgeschlagene Gesetzesänderung unterscheidet sich in zwei Punkten. Sie ist einerseits etwas ausführlicher: «Die Regierung kann im Rahmen von Art. 22 des eidgenössischen Epidemiengesetzes vom 28. September 2012 Impfungen durch Verordnung für obligatorisch erklären.»

Andererseits steht sie unter dem Zwischentitel «Impfpflicht», während andere Kantone dies durchgehend «Obligatorium» nennen. Abgesehen von der, im Nachhinein betrachtet wohl ungeschickten, anderen Wortwahl sind die Unterschiede minimal. Die Befürchtung von Nationalrat Mike Egger (SVP/SG), der in seiner Interpellation von einem «gefährlichen Präzedenzfall» spricht, zielt also ins Leere.

Impfpflicht ist nicht Impfzwang

Denn die kantonalen Regelungen beziehen sich auf das nationale Epidemiengesetz. Dieses hat das Stimmvolk bereits 2013 angenommen. Gemäss diesem können die Kantone Impfungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Personen in bestimmten Tätigkeitsbereichen für obligatorisch erklären.

Allerdings nur «sofern eine erhebliche Gefahr besteht». Doch selbst während der Corona-Pandemie sah man dieses Kriterium nicht als erfüllt an.

Bei einem Impfobligatorium würden nicht per se ganze Personengruppen geimpft. Wer nicht geimpft ist, würde aber nicht an heiklen Positionen, zum Beispiel mit Patientenkontakt, eingesetzt.

Anders wäre dies bei einem Impfzwang: Das hiesse, dass auch impfunwillige Personen geimpft würden, nötigenfalls mit Gewalt. Doch dies ist in der Schweiz rechtlich gar nicht möglich.

Kommentare

User #2705 (nicht angemeldet)

Wie viel Menschen dürfen in St. Gallen im eigenen Haushalt feiern?

User #2951 (nicht angemeldet)

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