Vor einem Jahr veranstaltete ein Massnahmengegner auf der Berner Bundesterrasse trotz 15-Personen-Regel ein Apero. Nun erzielt er vor Gericht einen Teilerfolg.
covid-19-gesetz
Die «Freunde der Verfassung» demonstrierten auf dem Bundesplatz gegen die Corona-Massnahmen des Bundes. - keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Anfang 2021 hatte ein Massnahmengegner ein Referendum gegen das Covid-Gesetz eingereicht.
  • Daraufhin veranstaltete er ein Apero auf der Bundesterrasse in Bern.
  • Wie eine Richterin nun befindet, verstiess er damit nicht gegen das Gesetz.

Ein Massnahmengegner und ehemaliger Exponent der «Freunde der Verfassung» hat einen juristischen Teilerfolg vor Gericht errungen. Das Regionalgericht in Bern sprach ihn am Dienstag vom Vorwurf frei, am 12. Januar 2021 gegen Gesetze verstossen zu haben.

Eine Gruppe von Massnahmengegnern hatte an jenem Tag das erste Referendum gegen das Covid-Gesetz eingereicht und danach ein Apero auf der Bundesterrasse veranstaltet.

Bundesterasse
Die Bundesterasse in Bern. - Keystone

Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Verstoss gegen die damals im Kanton Bern geltende 15-Personen-Grenze für politische Veranstaltungen.

15-Personen-Grenze wurde für unzulässig erklärt

Anders sah es die Einzelrichterin. Das Bundesgericht habe ja die damalige Berner Regelung Monate später für unzulässig erklärt. Dass der Mann keine Maske getragen habe, könne ebenfalls nicht bestraft werden. Zwar sei der Anlass maskenpflichtig gewesen, doch habe der Bundesrat keine Bussen bei Widerhandlungen vorgesehen.

Bundeshaus dritter Lockdown Coronavirus
Das Bundeshaus in Bern. (Symbolbid) - keystone

Verurteilt wurde der Mann aber wegen seiner Präsenz am 25. April 2020 auf dem Bundesplatz. Damals hatten sich laut Polizei etwa 80 Massnahmengegner versammelt. Nach Angaben des Beschuldigten waren es deutlich weniger.

Für die Einzelrichterin war klar, dass der Mann gegen die damals geltende Fünf-Personen-Grenze verstossen hat. Wegen Verstosses gegen die Covid-Verordnung verurteilte sie ihn zu einer Busse von 100 Franken. Zahlt er sie nicht, erfolgt eine Freiheitsstrafe von einem Tag. Das Urteil kann weitergezogen werden.

Beschuldigter sieht Ungleichbehandlung

Der Beschuldigte äusserte vor Gericht Unverständnis, dass er für die Missachtung der Fünfer-Regel verurteilt werde, nicht aber sein Kollege, der die ganze Zeit neben ihm gestanden sei. Der Kollege war in diesem Punkt von der Staatsanwaltschaft nicht belangt worden.

Beide Männer wurden vom Vorwurf des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen freigesprochen. Sie waren der Aufforderung der Polizei, den Platz zu verlassen, nicht nachgekommen. Doch für die Wegweisung fehlte im vorliegenden Fall laut Gericht die rechtliche Grundlage.

Zur Gerichtsverhandlung vom Dienstag kam es, weil der 40-jährige Mann zwei Strafbefehle angefochten hatte. Einsprache erhob er seinen Angaben zufolge, weil er seinerzeit noch geglaubt habe, in einem Rechtsstaat zu leben. Inzwischen sei ihm klar, dass der Staat der Feind der Menschen sei. Die Busse werde er nicht zahlen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesgerichtBundesratFrankenGesetzStaatGericht