Das Bundesgericht hat im Fall um die zum «Saubannerzug» erklärten Demonstration vom Juni 2016 eine Beschwerde eines Angeklagten gegen einen Entscheid des Appellationsgerichts Basel-Stadt abgewiesen. Der Beschwerdeführer hatte verlangt, das Strafgericht wegen Befangenheit in den Ausstand zu versetzen.
Saubannerzug im Stadtzentrum
Saubannerzug im Stadtzentrum - Stadtpolizei Uster

Das Appellationsgericht hatte das Ausstandsgesuch im März 2021 abgewiesen. Der Beschwerdeführer hatte unter anderem moniert, dass das Strafgericht befangen sei. Das Gerichtsgebäude war einer der Tatorte der Sachbeschädigungen durch den Demonstrationszuges. Der Verwaltungschef des Gerichts hatte selber Strafantrag gestellt, während der Fall vor eben diesem Gericht behandelt wurde.

Das Bundesgericht kommt in ihrem am Dienstag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass der Strafantrag letztlich nicht von den einzelnen, mit dem Fall befassten Richter gestellt wurde. Es fehle an der Offensichtlichkeit der geltend gemachten Befangenheit. Auch seien die Ausstandsgesuche zu spät gestellt worden. Hingegen heisst das oberste Gericht das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege gut.

Im Prozess um den sogenannten «Saubannerzug» vom Juni 2016 in Basel hatte das Strafgericht Basel-Stadt vor drei Jahren 15 der 18 Angeklagten zu zumeist bedingten Freiheitsstrafen von 20 bis 27 Monaten verurteilt. Für drei Beschuldigte gab es einen Freispruch.

Teilgenommen hatten an dieser unbewilligten Kundgebung zu nächtlicher Stunde rund 50 vermummte Personen, welche der linksextremen Szene zugeordnet wurden. Bei diesen Ausschreitungen entstand ein Sachschaden von über 200'000 Franken. Zwei Polizisten und eine Demonstrantin wurden verletzt.

Entlang ihrer Demonstrationsroute am Rand des Stadtzentrums hinterliessen die vermummten Demonstrantinnen und Demonstranten eine Spur der Verwüstung. Zahlreiche Scheiben wurden eingeschlagen und Fassaden verschmiert. Betroffen war auch das Strafgerichtsgebäude.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

DemonstrationSachschadenFreispruchFrankenGerichtBundesgericht