Zuckerberg vor Gericht: Filter und Mängel bei Alterskontrolle
Facebook-Gründer Mark Zuckerberg hat in einem potenziell folgenschweren US-Prozess um das Suchtpotenzial sozialer Medien die Vorgehensweise seines Unternehmens verteidigt. So sagte er, dass Meta keine Ziele für Nutzungszeiten der Apps mehr setze, wie das «Wall Street Journal» aus dem Gerichtssaal in Los Angeles berichtete.

Der Meta-Chef räumte auch ein, dass auf Dienste des Konzerns wie Instagram zum Teil auch Nutzer unter 13 Jahren zugreifen, obwohl das gegen die Nutzungsbedingungen verstösst. Ihre Accounts würden entfernt, wenn dies auffalle, sagte er dem Fernsehsender CNBC zufolge.
In dem Verfahren wurde der Facebook-Gründer mit einem internen Dokument konfrontiert, wonach Instagram im Jahr 2015 vier Millionen User unter 13 Jahren gehabt haben soll. Das entspricht rund einem Drittel der Kinder in den USA in dieser Altersgruppe.
Die Alterskontrolle habe sich in der Rückschau nicht in dem gewünschten Tempo verbessert, sagte Zuckerberg dazu. Inzwischen sei aber alles auf dem richtigen Stand.
In dem Prozess wirft die 20 Jahre alte Klägerin, die nur unter den Initialen KGM auftritt, Online-Plattformen vor, sie hätten ihre Dienste absichtlich so gestaltet, dass Nutzer süchtig danach werden. Dabei geht es zum Beispiel um die Funktion, bei der man immer weiter zum nächsten Beitrag weiterscrollen kann.
Die Frau fing ihren Angaben zufolge bereits als Kind an, die Plattformen zu nutzen – und führt ihre Depressionen und Angstzustände darauf zurück.
Die Klage richtet sich aktuell gegen Googles Videoplattform Youtube und den Foto- und Videodienst Instagram von Meta. Die Unternehmen hinter den ursprünglich ebenfalls verklagten Konkurrenten Snapchat und Tiktok waren durch einen Vergleich dem Prozess entgangen.
Der Ausgang des Verfahrens könnte wegweisende Wirkung für hunderte weitere Klagen ähnlicher Art haben. Trotz des grossen Interesses der Öffentlichkeit war der Zugang zu dem Verfahren stark beschränkt. Nur wenige Medien erhalten Zutritt.
Meta wies bereits zu Beginn des Verfahrens jegliche Verantwortung zurück. Die Geschworenen stünden in Los Angeles vor der Frage, ob Instagram ein wesentlicher Faktor für die psychischen Probleme der Klägerin gewesen sei, hiess es in einer Stellungnahme des Konzerns.
«Das Beweismaterial wird demonstrieren, dass sie schon lange, bevor sie überhaupt soziale Medien nutzte, vor vielen erheblichen und schwierigen Herausforderungen stand.» Zu Prozessbeginn hatten die Meta-Anwälte argumentiert, die psychischen Probleme der Klägerin gingen auf Misshandlungen und instabile Verhältnisse in der Familie zurück.
Meta verweist auch auf über die Jahre eingeführte Massnahmen zum Schutz junger Nutzer wie spezielle Accounts für Teenager und Aufsichtsfunktionen für Eltern. Vor der Jury musste Zuckerberg unter anderem begründen, warum er gegen den Rat von 18 Fachexperten doch an den umstrittenen Schönheitsfiltern für Instagram festgehalten hat.
Mit diesen Filtern lassen sich Fotos optisch bearbeiten. Die Experten hatten sie als schädlich für Mädchen im Teenageralter bezeichnet. Der Meta-CEO argumentierte, die Freigabe der Schönheitsfilter habe keine finanziellen Gründe – er habe vor allem die Redefreiheit der Nutzenden schützen wollen.
Zum Prozessauftakt wies auch ein Anwalt der Google-Videoplattform Youtube die Vorwürfe zurück. Die Klägerin sei nicht süchtig nach Youtube – und die Plattform gehöre auch nicht zur Kategorie soziale Medien, sondern sei eher ein Streaming-Dienst wie Disney+ oder Netflix, sagte er Medienberichten zufolge.
Auch gebe es keine Hinweise auf exzessiven Konsum von Youtube-Videos durch die Klägerin. Von 2020 bis 2024 habe sie im Schnitt 29 Minuten pro Tag die Plattform genutzt, sagte er der Website «Courthouse News Service» zufolge.














