Gericht bestätigt Wahl des Gemeinderats von Vernier GE
Die Verfassungskammer des Genfer Kantonsgerichts hat die Wahl des Gemeinderats von Vernier bestätigt. Sie lehnte die Beschwerde gegen die Gemeinderatswahl vom 30. November ab. Eine solche hatten sechs Einwohner eingereicht, nachdem der Genfer Staatsrat die Wahlresultate trotz Unregelmässigkeiten für gültig erklärte.

Der Entscheid kann noch vor dem Bundesgericht angefochten werden.
Die Verfassungskammer des Genfer Kantonsgerichts stützte sich insbesondere auf das von der Staatskanzlei in Auftrag gegebene handschriftliche Gutachten, welches keine grössere Gruppe von Stimmzetteln mit ähnlichem Schreibstil feststellte, wie sie am Mittwoch bekannt gab.
Aus dem Gutachten ging hervor, dass 189 Stimmzettel von 79 verschiedenen Personen ausgefüllt worden waren. In den meisten Fällen füllten die Personen zwei Stimmzettel aus, jedoch nicht mehr als sechs.
Im Gegensatz zu den Feststellungen bei den annullierten Wahlen im März sei die Schwelle für die Feststellung eines schweren Wahlbetrugs nicht erreicht worden. Das Strafrecht lasse hierbei einen Toleranzbereich zu, teilte das Gericht weiter mit. Es präzisierte zudem, dass ein solches Verhalten auch nicht dazu führe, dass die Wahlergebnisse nicht als Ausdruck des Wählerwillens angesehen werden könnten.
Die Wahl in Vernier vom 23. März war wegen Betrugsverdachtsfällen annulliert worden. Die Stichwahl vom 30. November wurde wegen eines erneuten Verdachts auf Unregelmässigkeiten ebenfalls überprüft.














