Luzerner Kriminalgericht spricht Ärzteteam nach Tod von Baby frei
Das Luzerner Kriminalgericht hat zwei Ärzte und eine Ärztin von Schuld und Strafe freigesprochen. Sie standen nach dem Tod eines Babys vor dem Kriminalgericht.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Luzerner Kriminalgericht hat zwei Ärzte und eine Ärztin freigesprochen.
- Sie standen nach dem Tod eines zwei Monate alten Babys vor dem Kriminalgericht.
- Die Eltern als Privatkläger und die Staatsanwaltschaft haben dagegen Berufung angemeldet.
Das Luzerner Kriminalgericht hat zwei Ärzte und eine Ärztin von Schuld und Strafe freigesprochen. Sie standen nach dem Tod eines zwei Monate alten Babys vor drei Wochen vor dem Kriminalgericht.
Laut dem Urteil des Kriminalgerichts, das im Dispositiv vorliegt, werden der Anästhesist, der Kardiologe und die Chirurgin freigesprochen. Die drei Angeklagten hatten während der Verhandlung auf Freispruch und Genugtuung plädiert.

Die Staatsanwältin forderte hingegen für das Tötungsdelikt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon sechs Monate unbedingt. Zudem hatte sie eine Busse von 10'000 Franken beantragt.
Der Vertreter der Privatklägerschaft, der Eltern des verstorbenen Säuglings, verlangte Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung.
Zwei Monate altes Baby nach zweiter Narkose gestorben
Ein zwei Monate altes Baby war 2021 während einer Leistenbruchoperation nach einer zweiten Narkose gestorben.
Das Vorgehen während der Operation war umstritten. Kurz nach Beginn der Narkose musste das Baby reanimiert werden, was gelang.
Nach einer zweiten Narkose erlitt es jedoch einen Herz-Kreislaufstillstand. Laut Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Zürich war eine genetisch bedingte, allergieähnliche Reaktion die Todesursache.
Die Staatsanwältin und die Privatklägerschaft vertraten die Ansicht, die Ärzte hätten die Operation nach der erfolgreichen Reanimation abbrechen müssen.
Stattdessen sei sie, so der Vertreter der Privatklägerschaft, «völlig unnötigerweise» fortgesetzt worden.
Eltern legen Berufung ein
Die Verteidigung hielt dagegen, das Baby sei nach der Reanimation stabil gewesen. Der angeklagte Kardiologe habe die nötigen Kontrollen durchgeführt, die, wie schon zwei Tage zuvor, unauffällige Werte zeigten.
Das Urteil des Kriminalgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Eltern als Privatkläger und die Staatsanwaltschaft haben dagegen Berufung angemeldet. Damit muss das Gericht das Urteil nun schriftlich begründen.















