Minderjährige sind nicht berechtigt, gegen die «Love-Life»-Kampagne des Bundes Beschwerde zu führen. Das Bundesgericht wies die 35 Kinder und Jugendlichen ab.
Kondome, um nichts zu bereuen.
Kondome, um nichts zu bereuen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • 35 Kinder und Jugendliche führen eine Beschwerde gegen die «Love»-Kampagne.
  • Das Bundesgericht bestätigt das Nichteintreten des Bundesamtes für Gesundheit.
  • Die Beschwerdeführer erwägen den Weiterzug an den europäischen Gerichtshof.

Im Mai 2014 startete das Bundesamt für Gesundheit (BAG) seine Kampagne «Love Life – Bereue Nichts» zur Prävention gegen die Immunschwächekrankheit HIV. Nur wenige Monate später reichten 35 Kinder und Jugendliche, die von ihren Eltern vertreten werden, dagegen beim BAG eine Beschwerde ein und forderten die Einstellung der Kampagne.

Nach dem Nichteintreten des BAGs bestätigte zunächst das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen diesen Entscheid. Dieses Urteil erklärte Mitte Juni auch das Bundesgericht in Lausanne für rechtmässig: Die «Love-Life»-Kampagne sei die Handlung einer Behörde. Ein solcher Akt müsse Rechte einschränken oder zu einem Zwang führen, um juristisch auf den Prüfstand gestellt werden zu können.

Schutz von Kindern und Jugendlichen

Die Beschwerdeführer beriefen sich auf den Artikel 11 der Bundesverfassung, der Kindern und Jugendlichen ein besonders Schutzbedürfnis garantiert. Die Bundesrichter kamen zu dem Schluss, dass die «Love-Life»-Kampagne Kinder und Jugendliche keinen erotisierenden und sexualisierenden Einflüssen aussetze, die über das übliche Mass hinaus gehen. «Im öffentlichen Raum sind Kinder und Jugendliche heutzutage unweigerlich mit stark sexualisierten Darstellungen und erotischen Inhalten konfrontiert. Es ist vernünftigerweise unmöglich, sie davon fernzuhalten.»

Die aktuelle Kampagne.
Die aktuelle Kampagne. - Keystone

Weiterzug an Strassburg erwogen

Die Beschwerdeführenden, hinter denen die EDU Schweiz oder Organisationen wie «Christen für die Wahrheit» und die Stiftung Zukunft CH stehen, erwägen nun, das Bundesgerichtsurteil an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiterzuziehen, wie es in einer Mitteilung von Mittwoch heisst.

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