Erstmals im Jahr 2017 führte die Stadt Kreuzlingen Testkäufe für Alkohol und Tabakwaren durch. Da sieben von neun getesteten Verkaufsstellen die Jugendschutzbestimmungen nicht einhielten, werden die Testkäufe in diesem Jahr fortgeführt.
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Der Verkauf von Alkohol und Tabak an unter 16-Jährige sowie von hochprozentigen Alkoholika (ab 15 Vol. %) an unter 18-Jährige ist in der Schweiz auf Bundes- und Kantonsebene verboten. Die Durchsetzung dieser Regeln liegt im Kanton Thurgau in der Verantwortung der Gemeinden.

Widerrechtlich verkauft

Um die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Jugendschutzes auf dem Stadtgebiet Kreuzlingen zu überprüfen, beauftragte die Stadt Kreuzlingen im Jahr 2017 das Blaue Kreuz Thurgau / Schaffhausen, die Testkäufe durchzuführen. Sie erfolgten anonym in neun zufällig ausgewählten Verkaufsstellen. Nach der Auswertung der Testkäufe durch die Stadtkanzlei zeigte sich, dass sieben von neun getesteten Verkaufsstellen den Jugendschutz nicht einhielten. Das heisst, den Jugendlichen wurden Bier, Wein, Tabak oder Spirituosen widerrechtlich verkauft. Zudem waren an vier Verkaufsstellen die Hinweisschilder zum Jugendschutz entweder nicht vorhanden oder nicht sichtbar. Daraufhin wurden die getesteten Verkaufsstellen informiert. Diejenigen, die den Test nicht bestanden haben, wurden darauf aufmerksam gemacht, den gesetzlich verankerten Jugendschutz einzuhalten. Zudem erhielten die Verkaufsstellen Hinweise für Schulungen und Schulungsmaterial für das Verkaufspersonal.

Aufgrund der Ergebnisse des letzten Jahres wird die Stadt Kreuzlingen auch in diesem Jahr Testkäufe durchführen. Anschliessend werden die aktuellen Resultate zu Monitorings- und Sensibilisierungszwecken anonymisiert dem Amt für Gesundheit des Kantons Thurgau weitergeleitet. Dies ermöglicht eine übergeordnete Aussage über die Einhaltung des Jugendschutzes im Kanton Thurgau. Seit der Einführung der Testkäufe informiert der Kanton die Öffentlichkeit regelmässig über die Ergebnisse.

-Mitteilung der Stadt Kreuzlingen (mis)

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