Am Donnerstag, 14.06.2018, wurden in insgesamt 15 Verkaufsstellen mit Alkohol im Sortiment, Testkäufe in Bezug auf die Abgabe von Alkohol an Jugendliche durchgeführt. In 5 Betrieben wurden alkoholische Getränke an Jugendliche unter dem gesetzlichen Mindestalter verkauft.
Alkohol
Hochprozentigere Getränke wären teurer als alkoholarme Getränke (Symbolbild). - Keystone
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Das Polizeiinspektorat der Gemeinde Lyss hat gemeinsam mit der Kinder- und Jugendfachstelle Lyss Alkoholtestkäufe in Lyss durchgeführt. Als Käufer traten Mädchen und Knaben im Alter von 15 bis 17 Jahren auf und versuchten verschiedene alkoholische Getränke zu erwerben. Getestet wurden 2 Tankstellenshops, 2 Kiosk-Shops, 2 Ladenketten, 3 Restaurants, 3 Bars, 2 Pizza-Kuriere und 2 Take-aways. Die Jugendlichen erhielten in 5 von 15 Betrieben alkoholische Getränke. Die verantwortlichen Verkaufspersonen fehlbarer Testbetriebe wurden verwarnt und weitere verwaltungspolizeiliche Massnahmen werden eingeleitet.

Rechtlich sind nach der Lebensmittel und Gebrauchsgegenständeverordnung, dem Alkoholgesetz, dem eidgenössischen Strafgesetzbuch und dem kantonalen Gastwirtschaftsgesetz im Kanton Bern beim Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken folgende Jugendschutzbestimmungen zu beachten: Der Verkauf von allen alkoholischen Getränken für unter 16-jährige und der Verkauf von gebrannten Wasser wie Spirituosen, Aperitifen und Alcopops für unter 18-jährige ist in der Schweiz verboten.

Bei den Testkäufen geht es darum, das Verkaufspersonal, die Jugendlichen, die Öffentlichkeit und die Eltern auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und die Gefahren des Alkoholmissbrauchs zu sensibilisieren. Das Polizeiinspektorat der Gemeinde Lyss wird künftig weitere Alkohol-Testkäufe durchführen.

-Mitteilung der Gemeinde Lyss (mis)

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