Canabis selbst ist immer noch illegal. Doch wissenschaftliche Studien zu Cannabis sollen nun erlaubt werden, dies entschied die SGK.
Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) hat entschieden, dass wissenschaftliche Studien zu Cannabis legal werden.
Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) hat entschieden, dass wissenschaftliche Studien zu Cannabis legal werden. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wissenschaftliche Studien zu Cannabis sollen erlaubt werden, dies entschied die Gesundheitskommission des Nationalrats.
  • Cannabis selbst ist aber weiterhin illegal.

Wissenschaftliche Studien zu Cannabis sollen erlaubt werden, nicht aber Cannabis selber. Das hat die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) entschieden.

Neues Hanfgesetz abgelehnt

Sie hat mit 12 zu 11 Stimmen eine Motion von Ständerat Roberto Zanetti (SP/SO) für einen Experimentierartikel im Betäubungsmittelgesetz angenommen. Dieser soll Versuche zur regulierten Abgabe von Cannabis ermöglichen.

Wertvolle Impulse

Die Mehrheit der Kommission verspricht sich davon wertvolle Impulse für die Bewältigung der Probleme im Umgang mit Cannabis, wie es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag heisst. Eine starke Minderheit lehnt die Motion ab, weil sie darin eine Liberalisierung des Cannabiskonsums durch die Hintertüre sieht.

Hintergrund des Vorstosses ist die verweigerte Bewilligung für eine Studie. Die Universität Bern hatte erforschen wollen, wie sich die Legalisierung von Cannabis auf die Konsumenten und den Markt auswirkt. Laut Bundesamt für Gesundheit gibt es dafür jedoch keine Rechtsgrundlage.

Mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt hat die Kommission eine parlamentarische Initiative der Grünen, die ein neues Hanfgesetz verlangen. Hanfprodukte sollen entkriminalisiert, Anbau, Handel, Konsum, Jugendschutz und die Besteuerung jedoch reguliert werden. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass Hanf keine harmlose Droge ist. Es gelte, die Erkenntnisse aus den Studien abzuwarten, die gestützt auf den Experimentierartikel gemacht würden.

Keine Einwände hat die SGK gegen die ärztliche Abgabe von Cannabis als Medikament an chronisch Kranke. Sie hat eine Initiative des St. Galler CVP-Nationalrats Thomas Ammann mit dieser Forderung ohne Gegenstimme in eine Kommissionsmotion umgewandelt.

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