«Krass»: Deutsche staunen über unser Reiseverbot für Asylbewerber
Die Schweiz plant ein striktes Reiseverbot für Asylbewerber. Nur Ukraine-Flüchtlinge und Notfälle bleiben ausgenommen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat plant ein Gesetz für ein striktes Reiseverbot für Asylbewerber.
- Ausnahmen bleiben weiterhin Ukraine-Flüchtlinge und Notfälle.
- Deutschland pflegt derzeit ein anderes Vorgehen, Asylbewerber haben mehr Reisefreiheiten.
Die Schweizer Regierung arbeitet an einer umfassenden Gesetzesänderung. Asylsuchende sollen künftig nicht mehr ausreisen dürfen, wie die «Bild» berichtet.
Betroffen sind auch vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Personen. Das Verbot gilt für alle anderen Staaten sowie das Heimat- oder Herkunftsland.

Geflüchtete aus der Ukraine bleiben vom Reiseverbot verschont. Sie geniessen seit dem russischen Angriffskrieg einen besonderen Asylstatus in der Schweiz.
Diese Gruppe darf sich künftig 15 Tage pro Halbjahr in der Ukraine aufhalten. Der Bundesrat folgt damit einem Parlamentsbeschluss, wie die «Bild» schreibt.
Ausnahmen bei Todesfällen und Krankheit
Der Bundesrat regelt auch Ausnahmen vom strikten Ausreiseverbot. Bei Todesfällen oder schwerer Krankheit naher Angehöriger sind Reisen bis zu 30 Tagen erlaubt.
Auch Reisen ins Heimatland bleiben unter bestimmten Bedingungen möglich. Sie müssen der Vorbereitung zur Rückkehr dienen, etwa für Besitz- oder Eigentumsfragen.
Weitere zulässige Gründe sind Schul- oder Arbeitsangelegenheiten sowie Klärungen des Zivilstands.
National- und Ständerat beschlossen die Regelungen zum Reiseverbot schon 2021. Sie forderten den Bundesrat zum Handeln auf.
Der Bundesrat zögerte jedoch lange mit der Umsetzung. Grund war die Unsicherheit im Umgang mit Ukraine-Geflüchteten. Die neue Schweizer Regelung soll kommendes Jahr in Kraft treten.
Deutschland erlaubt mehr Reisefreiheit
Die Krone berichtet gar von einem Vorpreschen des Nachbarn. In Deutschland und Österreich gelten für Asylsuchende andere Regeln als künftig in der Schweiz.
In Deutschland sind zum Beispiel Reisen in Drittstaaten grundsätzlich gestattet, wenn auch nur in Ausnahmefällen.
Eine Sondergenehmigung brauchen Asylbewerber für Reisen ins Herkunftsland. Solche Fahrten sind nur bei Todes- oder Notfällen in der Familie erlaubt.

In den ersten Monaten des Verfahrens besteht eine räumliche Beschränkung. Diese verbietet Reisen innerhalb Deutschlands, ausser eine Ausnahmegenehmigung hebt sie auf.
Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte erhalten einen «Reiseausweis für Flüchtlinge». Mit diesem sogenannten Blauen Pass dürfen sie reisen, aber nicht ins Herkunftsland.
Flüchtlingshilfe kritisiert Massnahme als unverhältnismässig
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe wehrt sich vehement gegen das Reiseverbot. Sie bezeichnet die Massnahme als unverhältnismässig.
Das Verbot werde der schwierigen Lage zahlreicher Familien nicht gerecht, die durch Flucht getrennt wurden. Die Organisation sieht das Reiseverbot als unvereinbar mit verfassungs- und völkerrechtlich geschützten Grundrechten wie der Bewegungsfreiheit.
UNO-Flüchtlingshilfe äussert Bedenken
Auch das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge kritisiert die Änderungen als «subtile Einschränkung des Rechts auf Freizügigkeit». Die Organisation bedauert den Entscheid und bezeichnet ihn als «streng».
Besonders stossend sei, dass Familien in verschiedenen Schengenstaaten einander nicht besuchen könnten. Das UNHCR fordert eine verhältnismässige Regelung statt eines generellen Verbots.










