Abgewiesener Asylbewerber: Sechs Jahre Knast nach blutiger Attacke
Nach einer blutigen Messerattacke in einer Frauenfelder Asylunterkunft verhängt das Gericht sechs Jahre Haft und zwölf Jahre Landesverweis.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein heute 28-Jähriger Libyer musste sich vor dem Frauenfelder Bezirksgericht verantworten.
- Er hatte in einem Streit einen Kollegen lebensgefährliche Schnittverletzungen zugeführt.
- Das Gericht urteilte nun sechs Jahre Haft und zwölf Jahre Landesverweis.
Im Sommer 2023 eskalierte in einer Frauenfelder Asylunterkunft ein Streit um ein Handy beinahe tödlich. Ein 28-jähriger Libyer wurde nun zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, wie die «Thurgauer Zeitung» berichtet.
Der Angeklagte hatte zuvor mit Kollegen Alkohol, Kokain und Cannabis konsumiert. Nach dem Erwachen bemerkte er das Fehlen seines Handys und verdächtigte seinen Zimmernachbarn.
Messerangriff mit lebensgefährlichen Folgen
Die beiden Männer wollten den Streit draussen klären. Plötzlich erhielt der Angeklagte einen Fusstritt an den Kopf und zog daraufhin ein Messer.
Mit einem Schwung verletzte er seinen Kontrahenten am Hals und an der Brust. Die Folge waren durchtrennte Muskeln und eine Vene, was zu lebensgefährlichem Blutverlust führte, wie die Staatsanwältin vor Gericht ausführte.

Das Opfer musste notoperiert werden, konnte das Spital aber am nächsten Tag verlassen. Inzwischen ist der Geschädigte untergetaucht, wie die «Thurgauer Zeitung» weiter berichtet.
Streit um das Tatmesser und weitere Delikte
Unklar blieb, welches Messer verwendet wurde. Der Angeklagte sprach von einem Sackmesser, Augenzeugen beschrieben jedoch einen Dolch mit 20 Zentimetern Klingenlänge.

Neben versuchter eventualvorsätzlicher Tötung wurde der Mann auch wegen Drogenkonsums, Einbruch, Sachbeschädigung und illegaler Einreise angeklagt. Nur fünf Tage vor der Attacke war er beim Versuch, auf einer Grossbaustelle zu stehlen, von der Polizei gestellt worden.
Nur eineinhalb Stunden Beratung
Das Gericht folgte weitgehend der Staatsanwaltschaft. Es verhängte sechs Jahre Gefängnis, 500 Franken Busse und reduzierte den Landesverweis auf zwölf Jahre.
Das Opfer erhält 5000 Franken Genugtuung zugesprochen. Da der Geschädigte untergetaucht ist, wird er das Geld wohl kaum erhalten.