Strafe

Selbst der Anwalt des Beschuldigten fordert in Zürich harte Strafe

Keystone-SDA
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Zürich,

Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind sich am Freitag vor dem Bezirksgericht Zürich uneinig gewesen, in welchem Grad die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten zum Tötungszeitpunkt eingeschränkt war. Diese Beurteilung hat Folgen für das Strafmass für den Rumänen.

Gerichtssaal
Ein Gerichtssaal des Bezirksgerichts Zürich. - keystone

Der 27-jährige Rumäne hatte von Anfang an gestanden, er habe am Morgen des 23. Januar 2022 im Zürcher Langstrassenquartier eine 54-jährige Bekannte in deren Wohnung getötet. Was er getan habe, tue ihm sehr leid. Er wisse, er benötige eine Therapie.

Die Nacht vor der Tat habe er mit einem Kollegen, mit Frauen und Sex verbracht. Dabei habe er grosse Mengen Alkohol und verschiedene Drogen konsumiert. Als er gegen Morgen zur Wohnung der Bekannten zurückkam, bei der er seit einigen Monaten lebte, habe er einen unbekannten Mann vor der Tür getroffen. Die Frau habe eingeräumt, mit dem andern ein Verhältnis zu haben, sie stehe aber zu ihm.

Sie sei dann eingeschlafen. Er habe am Tisch gesessen und weiter Drogen und Alkohol konsumiert. Er sei traurig gewesen, habe sich missbraucht und benutzt gefühlt. «Irgendwann kam das Adrenalin», sagte er. Er ging mit einem grossen Messer auf die Schlafende los und stach immer wieder zu.

Als ihm das Messer aus der Hand rutschte, nahm er ein anderes. Als dessen Klinge brach, schlug er mit einem Wallholz zu, bis sie tot war. Dann wusch er sich Gesicht und Hände, steckte das Handy der Frau ein und flüchtete.

Der Gutachter hatte beim Beschuldigten unter anderem eine dissoziale Persönlichkeitsstörung festgestellt. Er attestierte ihm eine leicht verminderte Steuerungsfähigkeit, die auch der Staatsanwalt anerkannte. Dieser beantragte eine 18-jährige Freiheitsstrafe wegen Mordes und eine ambulante Massnahme während des Vollzugs. Anschliessend sei der Mann für 15 Jahre des Landes zu verweisen.

Der Verteidiger sah dagegen eine schwere Verminderung der Steuerungsfähigkeit wegen des massiven Drogenkonsums. Sein Mandant sei deshalb mit maximal 14 Jahren Freiheitsstrafe zu bestrafen. In den übrigen Punkten – Mordschuldspruch, ambulante Massnahme, Landesverweis – war er mit dem Staatsanwalt einig. Die Tat könne «nicht schöngeredet werden».

Das Urteil wird am Freitag Nachmittag eröffnet.

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