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    Obergericht Zürich erhöht Strafe für Anstiftung zum Mord

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    11 Jahre Freiheitsentzug wegen versuchter Anstiftung zum Mord. Das Obergericht des Kantons Zürich hat am Donnerstag einen 55-jährigen Schweizer schuldig gesprochen, im Darknet einen Killer für seine ex-Frau beauftragt zu haben.

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    Das Zürcher Obergericht erhöht die Freiheitsstrafe für Anstiftung zum Mord. (Archivbild) - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

    Das Gericht bestätigte weitgehend das Urteil des Bezirksgerichts Affoltern ZH, erhöhte aber das Strafmass deutlich von fünf auf elf Jahre. Gleich wie die erste Instanz sprach es den Mann vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zur schweren Körperverletzung frei.

    Das Gericht zweifelte nicht daran, dass der Mann versucht hatte, im Darknet jemanden zu finden, der die Frau töten würde. Dazu überwies er auch Geld auf ein anonymes Krypto-Konto. Zur Tat kam es nie. Im Februar 2023 wurde der Mann verhaftet. Er befindet sich in Sicherheitshaft.

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